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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues Gesetz über das Zentrale Personenregister - Gesetzesentwurf in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 22. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2010 den Vernehmlassungsbericht zur 
Schaffung eines Gesetzes über das Zentrale Personenregister 
verabschiedet.
Gesetzliche Grundlage für das Personenregister
Das Zentrale Personenregister (ZPR) enthält Daten sämtlicher 
Einwohner Liechtensteins sowie weiterer natürlicher und juristischer 
Personen. Dieses Register wird von zahlreichen Amtsstellen in der 
Liechtensteinischen Landesverwaltung benutzt. Mit dem Gesetz über das
Zentrale Personenregister schafft die Regierung die gesetzliche 
Grundlage für das seit Ende der 90er-Jahre betriebene 
Personenregister.
Aufbau des Registers
Das Zentrale Personenregister besteht im Wesentlichen aus den zwei
Datenkategorien Personen-Stammdaten und Fachdaten. Die 
Personen-Stammdaten bilden dabei den Kern des Registers. Dazu zählen 
die Identitätsdaten, die Adressdaten, die Personenstandsdaten sowie 
die Daten juristischer Personen. Bei allen weiteren Daten handelt es 
sich um Fachdaten, die in einem technischen oder logischen 
Zusammenhang mit dem ZPR stehen.
Datenschutz
"Die Sicherstellung des Datenschutzes macht eine gesetzliche 
Regelung für das ZPR erforderlich", so Regierungschef Klaus 
Tschütscher. "Die zentralen Forderungen des Datenschutzbeauftragten 
im Bereich des zentralen Personenregisters werden mit der 
gegenständlichen Vorlage umgesetzt." Im Gesetzesentwurf ist 
vorgesehen, dass eine ZPR-Kommission eingesetzt wird, die die 
notwendigen Bewilligungsverfahren durchführt und die Verantwortung 
für das Bearbeitungsreglement trägt.
Persönliche Identifikationsnummer (PEID)
Einen weiteren wesentlichen Punkt der gegenständlichen Vorlage 
stellt die Persönliche Identifikationsnummer (PEID) als eindeutige 
Identifikationsnummer dar. Sie dient der eindeutigen Identifizierung 
von Personen und darf - nach einem positiven Genehmigungsverfahren - 
von den Behörden benutzt werden. Die Verwendung der PEID senkt das 
Verwechslungsrisiko durch Namensgleichheit und mehrfache Führung 
veralteter Datensätze. "Durch die persönliche Identifikationsnummer 
werden Identitätsverwechslungen verhindert und dadurch wird die 
Rechtssicherheit in der Verwaltungstätigkeit entsprechend 
gesteigert", erläutert Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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