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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Die Feuerwehren löschen selbstverständlich brennende Häuser mit Fotovoltaikanlagen

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. September (pafl) - Aufgrund von
Medienartikeln mit dem Thema "Feuerwehr lässt Gebäude mit 
Fotovoltaikanlagen kontrolliert abbrennen", welche in Liechtenstein 
und auch in der Schweiz erschienen sind, möchten die zeichnenden 
Stellen die Öffentlichkeit informieren und die Fakten erklären. In 
den Medienartikeln wird der Eindruck erweckt, dass von 
Fotovoltaikanlagen im Brandfall eine so hohe Gefährdung ausgehe, dass
die Einsatzkräfte ein brennendes Haus mit Fotovoltaikanlage 
kontrolliert abbrennen lassen würden. Dies ist aber klar nicht der 
Fall.
Nur geprüfte Anlagen
Fotovoltaikanlagen sind elektrische Anlagen, die zur 
Stromerzeugung mittels Sonnenlicht auf Dächern installiert werden. In
Liechtenstein dürfen nur Anlagen gebaut werden, die mit den Gesetzen 
und den Elektrovorschriften konform sind. Photovoltaikmodule haben 
die IEC-Normen zu erfüllen. Geförderte Anlagen werden von der 
Elektroinstallationskontrolle der Liechtensteinischen Kraftwerke 
(LKW) geprüft und abgenommen. Die Anlagen stellen demnach im Betrieb 
und bei Bränden keine grössere Gefahr dar, als jede andere 
Elektroinstallation.
Keine neuen Gefahren bei Hausbränden
Die Brandbekämpfung von elektrischen Anlagen wird in der 
Feuerwehrausbildung behandelt. Demnach können Gebäude mit laufenden 
Fotovoltaikanlagen gelöscht werden, selbst dann, wenn diese noch 
unter Spannung stehen und nicht einfach abzustellen sind.
Die in Liechtenstein installierten Fotovoltaikanlagen lassen sich 
mittels Schalter oder Steckverbindung vom Stromnetz trennen. Solange 
allerdings Licht auf die Fotovoltaikanlage kommt, wird auch eine der 
Lichtintensität entsprechende Spannung entstehen. Eine Gefährdung von
Personen entsteht in der Regel nur, wenn sich eine Person in den 
Stromkreis zwischen den Plus- und Minuspol begibt.
Sensibilisierung in der Feuerwehrausbildung
Es ist vorgesehen, bei Schulungen im Feuerwehrbereich dem Thema 
Fotovoltaik noch vermehrt spezielle Beachtung zu schenken. Dabei wird
man sich den Erkenntnissen der sich in Erneuerung befindlichen 
einschlägigen Ausbildungs- und Einsatzunterlagen anpassen.
Brandbekämpfung nach wie vor gewährleistet
Besitzer von Fotovoltaikanlagen können davon ausgehen, dass ihre 
Gebäude im Brandfall nach allen Regeln der Brandbekämpfung gelöscht 
werden. Ein kontrolliertes Abbrennen lassen von Gebäuden aufgrund von
Fotovoltaikanlagen ist unbegründet und stellt für die Feuerwehren in 
Liechtenstein keine Brandbekämpfungsstrategie dar.
Eine Information des Amtes für Bevölkerungsschutz, der Feuerwehren
Liechtensteins, der Liechtensteinischen Kraftwerke, des Hochbauamtes 
und der Energiefachstelle im Amt für Volkswirtschaft

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Christian Hausmann, Leiter
T +423 236 68 80

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