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Fürstentum Liechtenstein

pafl: EU-Steuerrückbehalt von 14,4 Millionen Franken für das Jahr 2009

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Juli (pafl) - Der aus der Erhebung des
Steuerrückbehalts auf Zinserträgen von EU-Steuerpflichtigen im 
Fürstentum Liechtenstein eingegangene Bruttoertrag beträgt im 
Steuerjahr 2009 14,4 Millionen Franken. Im Vorjahr waren es  23,9 
Mio. Franken. "Aufgrund des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen 
Abkommens mit der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der 
Besteuerung von Zinserträgen wurde in den ersten drei Jahren ein 
Steuerrückbehalt von 15 Prozent erhoben. Seit dem 1. Juli 2008 gilt 
der erhöhte Steuersatz von  20 Prozent", erläuterte Regierungschef 
Klaus Tschütscher.
Steuerrückbehalt  - 25 Prozent bleiben in Liechtenstein
Der Ertrag aus dem Steuerrückbehalt fällt zu 75 Prozent an die 
begünstigten Mitgliedstaaten, die restlichen  25 Prozent verbleiben 
dem Fürstentum Liechtenstein. Somit ergibt sich folgende Aufteilung 
des Steuerrückbehalts:
Steuerrückbehalt 2009: 	  Mio.  14.433.838,52
Überweisung an die EU-Mitgliedstaaten: 	  Mio.  10.825.378,89
Anteil Fürstentum Liechtenstein: 	  Mio.    3.608.459,63
Freiwillige Meldung
Das Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft sieht 
alternativ zum Steuerrückbehalt die Möglichkeit der freiwilligen 
Meldung der Zinszahlung an den EU-Wohnsitzstaat des Zinsempfängers 
vor. Die Empfänger von Zinszahlungen können somit zwischen dem 
Steuerrückbehalt und einer freiwilligen Meldung an die Steuerbehörden
wählen. Unter Einbeziehung der am 31. Mai 2010 abgelaufenen 
Korrekturfrist wurde 1.043 Mal von der Möglichkeit der freiwilligen 
Meldung der Zinszahlungen an die EU-Wohnsitzstaaten der Zinsempfänger
Gebrauch gemacht.
Weitere Informationen (Tabellen/Statistik) unter: 
www.stv.llv.li/Internationales

Kontakt:

Steuerverwaltung
Marco Felder
T +423 236 68 00

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