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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Totalrevision des Feuerwehrgesetzes in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 12. Februar (pafl) - Aufgrund der Tatsache,
dass sich der rasante Wandel, der in der Gesellschaft stattgefunden 
hat, auch im Feuerwehrwesen bemerkbar macht, drängen sich 
verschiedene Änderungen des Feuerwehrgesetzes aus dem Jahre 1990 auf.
Die Regierung schlägt eine Totalrevision des Feuerwehrgesetzes vor 
und startet eine Vernehmlassung, die bis 30. April 2010 dauert. Die 
Vernehmlassung ist vom Grundsatz geprägt, dass Bewährtes beibehalten 
und notwendige Neuerungen vollzogen werden.
Die Aufgaben der Feuerwehren haben sich nicht grundlegend 
geändert. Deshalb soll wie bis anhin das Feuerwehrwesen unter der 
Oberaufsicht der Regierung stehen, die eigentliche Zuständigkeit 
liegt unverändert bei der jeweiligen Gemeinde. Neu für Liechtenstein 
ist der Vorschlag, Löschbezirke einzurichten, in denen ein 
Feuerwehr-Ersteinsatz nicht durch die eigentlich zuständige, sondern 
durch die am nächsten liegende Gemeindefeuerwehr geleistet wird.
Bei den Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen der 
Feuerwehr-Kommissionen und der Kommandanten ergeben sich gemäss 
Vernehmlassungsvorlage Verschiebungen, welche vor allem die 
Arbeitsbelastung der Kommandanten in einem akzeptablen Rahmen halten 
sollen. Insbesondere das Erstellen der Einsatzpläne soll der 
Verantwortung der Gemeinde übertragen werden.
Für Unternehmungen sind einige Bestimmungen zu den 
Betriebsfeuerwehren neu. Betroffen sind vor allem Betriebe, die die 
Grösse der KMU übersteigen und/oder gefährliche Güter verarbeiten 
oder umschlagen. Je nach Gefahrenbelastung können sie wie bisher 
angehalten werden, Betriebsfeuerwehren aufzustellen und zu 
unterhalten. Neu ist, dass auch Firmen (grösser als KMU) ohne 
spezielles Gefährdungspotenzial Einsatzpläne (inklusiv 
Evakuierungspläne) für ihre Gebäude eigenständig erarbeiten müssen. 
Ausserdem wird gemäss der Vernehmlassungsvorlage geregelt, wie weit 
Betriebe und Dienstleister der Feuerwehr bei der Vorbereitung 
(inklusiv Übungen), beim Betreten der Firmenbauten und bei der 
Übernahme von Einsatzkosten entgegenkommen müssen.
Die Totalrevision des Feuerwehrgesetzes umfasst auch die 
sinngemässe Übernahme von Bestimmungen aus dem 
Bevölkerungsschutzgesetz. Dazu zählen insbesondere die Artikel zur 
Versicherung der Feuerwehrleute gegen die Folgen von Unfällen, im 
Rechtsschutz und bei der Haftung, die Hilfspflicht der Bevölkerung 
sowie die Möglichkeit zum Betreten von Liegenschaften, wenn dies für 
den Einsatz notwendig ist.
Die Vernehmlassungsvorlage kann im Internet unter dem Link 
www.llv.li/llv-rk-amtsgeschaefte-vernehmlassungen heruntergeladen 
werden.

Kontakt:

Amt für Bevölkerungsschutz
Alfred Vogt, Leiter
T +423 236 69 15

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