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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung über Richtzahlen für die Klassenbestände abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 15. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 14. April 2009 die Abänderung der Verordnung vom Oktober 
1999 über Richtzahlen für die Klassenbestände genehmigt. Mit der 
Änderung wird die Regierung in die Lage versetzt, die Stellenplanung 
bei Unterschreitung der Mindestzahlen flexibler handhaben zu können 
und im Ausnahmefall eine Unterschreitung der Mindestzahl bis maximal 
drei Jahre bewilligen zu können. Wenn die Minimalzahl aber drei Jahre
lang unterschritten ist, so sind die Klassen zu schliessen.
Die bisher gültige Regelung erlaubte der Regierung, die 
Mindestzahl zu unterschreiten, wenn diese spätestens nach einem 
Schuljahr wieder erreicht wird. Die Einhaltung dieser kurzen Frist 
würde im kommenden Schuljahr in mindestens drei Fällen zu 
Klassenschliessungen und zu einem Stellenabbau führen. Damit würde 
auf Stufe der Kindergärten die Kundenfreundlichkeit eingeschränkt; es
müssten Kindergärten geschlossen werden. Folge davon wären unter 
anderem längere Schulwege für die Kinder.

Kontakt:

Ressort Bildung
Simon Biedermann, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 76 68

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