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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Polizeigesetzes in Zusammenhang mit Schengener Assoziierungsabkommen

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 27. Mai 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung des Polizeigesetzes an den Landtag verabschiedet. Die 
Umsetzung und das Inkrafttreten der Schengener Assoziierungsabkommen 
setzen unter anderem voraus, dass Liechtenstein als Ausgleich für den
Abbau systematischer Personenkontrollen an der Grenze einen Anschluss
an das Schengener Informationssystem (SIS) realisiert, in welchem 
bestimmte Personen und Sachen von allen Mitgliedstaaten und den 
assoziierten Staaten im gesamten Schengenraum zur Fahndung 
ausgeschrieben und von allen zugriffsberechtigten Sicherheitsbehörden
abgefragt werden können.
Ferner haben die angeschlossenen Staaten eine Behörde zu 
bezeichnen, welche für das Funktionieren und die Sicherheit des 
nationalen Systemteils sowie die Datenpflege verantwortlich ist. 
Ausserdem ist ähnlich wie im INTERPOL-Verkehr eine nationale 
Zentralstelle einzurichten, das sogenannte SIRENE-Büro, welches für 
den internationalen Austausch von zusätzlichen Informationen und die 
Koordinierung der erforderlichen Massnahmen verantwortlich ist.
Soweit die Schengenassoziierung polizeiliche Aufgaben betrifft, 
ist in Liechtenstein die Landespolizei die zuständige Behörde, 
insbesondere soll sie auch mit der Einrichtung, dem Betrieb und des 
Unterhaltes des nationalen Teiles des SIS sowie mit der Einrichtung 
und dem Betrieb des SIRENE-Büros beauftragt werden. Zu diesem Zweck 
sollen nun die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen 
geschaffen werden. Die eigentliche Regelung der Umsetzung im Detail, 
welche weitgehend durch die europäischen Rechtsakte vorgezeichnet 
ist, soll im Verordnungswege erfolgen.
Die erforderliche Umsetzung besonderer Regeln hinsichtlich der 
auszutauschenden Informationen soll zu einem späteren Zeitpunkt 
erfolgen, da dazu vorher noch eine vergleichende Prüfung der 
Umsetzungen im Ausland und eine entsprechende Vernehmlassung 
durchgeführt werden sollen.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92

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