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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Beitrag Liechtensteins zum Schutze und zur Reintegration von Kindersoldaten

Vaduz (ots)

Vaduz, 12. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2007 beschlossen, das Programm zur 
Entwaffnung und Reintegration, insbesondere von Kindersoldaten, des 
UNO-Entwicklungsprogramms (UNDP) mit einem Beitrag in der Höhe von 
100'000 Franken zu unterstützen. In der gleichen Sitzung hat die 
Regierung den ersten Länderbericht Liechtensteins zum 
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes 
betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten 
verabschiedet.
Beitrag an Entwaffnungs- und Reintegrationsprojekte von UNDP
Massnahmen zur Entwaffnung, Entmilitarisierung und Reintegration 
sind notwendige Voraussetzungen, um ein dauerhaftes Ende eines 
Konflikts herbeizuführen sowie um Demokratisierungsprozesse und 
Entwicklung in Gang zu bringen. Nur wo eine anhaltende Stabilität 
gewährleistet ist, sind Entwicklungsprojekte effektiv und hilfreich. 
Seit 1991 engagiert sich das UNDP für Entwaffnungs- und 
Reintegrations-Projekte in über 20 Staaten. Dabei leistet das 
Entwicklungsprogramm nationalen Experten beim Ausarbeiten von 
entsprechenden Projekten Hilfe, stellt technisches Know-how zur 
Verfügung, koordiniert und stellt sicher, dass eine 
Entwicklungsperspektive in die Arbeit der nationalen Experten 
integriert wird. Die Ansatzpunkte sind sehr vielfältig und reichen 
von der Hilfe beim Management der Waffeneinsammlung über das Training
ehemaliger Militärs für die Minenräumung bis zur Unterstützung der 
Zivilgesellschaft, um den Respekt für die Menschenrechte, 
Geschlechtergleichheit, Versöhnung und Rechtsstaatlichkeit zu 
fördern. Besonderes Augenmerk wird dabei den Bedürfnissen von 
Kindersoldaten geschenkt.
Erster Bericht Liechtensteins über die Umsetzung des 
Fakultativprotokolls zu Kindern in bewaffneten Konflikten
Liechtenstein ist seit dem 4. März 2005 Vertragsstaat des 
Fakultativprotokolls zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes
betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Das
Fakultativprotokoll verbessert im Vergleich zur 
Kinderrechtskonvention den Schutz der Kinder in bewaffneten 
Konflikten in wesentlichen Punkten: Es hebt das Mindestalter für die 
obligatorische Rekrutierung und die unmittelbare Teilnahme an 
Feindseligkeiten auf 18 Jahre an. Es verpflichtet die 
Vertragsstaaten, das Mindestalter für die Rekrutierung von 
Freiwilligen durch staatliche Streitkräfte auf mindestens 16 Jahre zu
erhöhen und in einer verbindlichen Erklärung darzulegen, welches 
Mindestalter für diese Rekrutierungsform auf ihrem Territorium gilt. 
Ferner müssen sie alle durchführbaren Massnahmen treffen, damit 
bewaffnete Gruppen unter keinen Umständen Personen unter 18 Jahren 
rekrutieren oder in Feindseligkeiten einsetzen. Schliesslich nimmt es
die Vertragsstaaten in die Pflicht, Massnahmen für die 
Demobilisierung, Rehabilitation und die soziale Wiedereingliederung 
von Kindern, die als Soldaten an bewaffneten Konflikten beteiligt 
waren, zu ergreifen.
Da Liechtenstein weder über nationale Streitkräfte verfügt noch 
bewaffnete Gruppierungen auf seinem Territorium agieren, ist die 
Ratifikation des Fakultativprotokolls als Engagement des Landes zum 
Schutz der Kinderrechte und gleichzeitig als ein Akt der Solidarität 
mit den Zielsetzungen des Fakultativprotokolls zu verstehen. Alle 
Vertragsstaaten sind verpflichtet, dem UNO-Ausschuss für die Rechte 
des Kindes regelmässig über die Umsetzungen der eingegangenen 
Verpflichtungen Bericht zu erstatten. Der jetzige erste Länderbericht
beschreibt vor allen die spezifische Situation Liechtensteins (keine 
staatlichen Streitkräfte) und erklärt, wie im Falle von als 
Flüchtlingen nach Liechtenstein gelangten ehemaligen Kindersoldaten 
vorgegangen würde.

Kontakt:

Christine Lingg
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Tel.: +423/236 60 65

Domenik Wanger
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Tel.: +423/236 60 63

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