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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Lehrerbesoldung wird neu geregelt

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. November (pafl) - Die Besoldung der
Lehrerinnen und Lehrer soll zukünftig nach demselben System wie bei 
den Staatsangestellten festgelegt und der bisherige 
Stufenautomatismus mit betraglich festgelegter Gehaltskarriere 
abgeschafft werden. Ein entsprechender Bericht und Antrag wurde in 
der Sitzung vom 20. November 2007 von der Regierung zuhanden des 
Landtags verabschiedet.
Bis zum 1. Januar 2004 gab es für die Bediensteten der 
Landesverwaltung und für das Lehrpersonal ein einheitliches 
Besoldungsgesetz. Auf diesen Zeitpunkt hin erhielt das Landespersonal
ein neues Besoldungsgesetz, währenddem für das Lehrpersonal weiterhin
das bisherige Besoldungsgesetz im Sinne einer Übergangsregelung 
Gültigkeit hat. Diese vorübergehende Regelung gilt bis zum 
Inkrafttreten eines besonderen Gesetzes über die Besoldung der 
Lehrer. Damit steht aus der Sicht des Gesetzgebers fest, dass ein 
neues Besoldungsgesetz für das liechtensteinische Lehrpersonal 
erarbeitet werden muss.
Um diesem Auftrag des Gesetzgebers nachzukommen, hat die Regierung
das Projekt "Lehrerbesoldungsreform" gestartet. Im Verlauf der 
Projektarbeiten zeigte es sich, dass es zweckmässig ist, die 
ordentliche Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer nach demselben 
System wie bei den Staatsangestellten festzulegen. Zu diesem Zweck 
wurden repräsentative Lehrerstellen nach sachlichen Kriterien 
bewertet, wobei grundsätzlich das auch für die Staatsangestellten 
massgebliche Schema angewendet wurde. Wo lehrerspezifische 
Anforderungen bestehen, wurde das Schema geringfügig modifiziert. In 
der Folge wurden die nach Schulstufen  und Fachbereichen  bewerteten 
Lehrerstellen zu Richtpositionen zusammengefasst. Als Ergebnis ist 
dabei im Wesentlichen herausgekommen, dass die Abstände zwischen den 
Schulstufen von der Kindergärtnerin bis zur Gymnasiallehrperson 
jeweils eine Lohnklasse betragen. Auf der Sekundarstufe I ist 
grundsätzlich eine besoldungsmässige Gleichbehandlung der auf dieser 
Stufe tätigen Lehrpersonen angezeigt.
Weiter zeigte es sich im Projektverlauf, dass der bisherige 
Stufenautomatismus mit betraglich festgelegter Gehaltskarriere nicht 
mehr aufrecht zu erhalten ist. Wiederum ist es zweckmässig, wenn an 
Stelle des bisherigen Stufenautomatismus der für das Staatspersonal 
massgebliche Mechanismus für Besoldungsanpassungen tritt. Die 
Entwicklung des fixen Leistungsanteils soll jedoch unter 
Berücksichtigung des Leistungsaspektes und der Beurteilungsressourcen
lehrerspezifisch geregelt werden. Grundlage hiefür bilden spezifische
Beurteilungsinstrumente und -zeiträume.
Ein wichtiges Instrument ist das vor Jahren eingeführte, in 
Richtung Mitarbeiterförderung weiter zu entwickelnde 
Lehrpersonalgespräch. Eine lohnrelevante Beurteilung soll, anders als
beim Staatspersonal, nicht jährlich, sondern, zufolge der anders 
gearteten Führungsstrukturen und der knappen Beurteilungsressourcen, 
in grösseren zeitlichen Abständen ("Leistungsmeilensteine") erfolgen.
Lohnerhöhungen erfolgen im Rahmen des vom Landtag für die Anpassung 
des fixen Leistungsanteils bewilligten Kredites und gestützt auf die 
Verteilungsrichtlinien der Regierung. Diese Richtlinien können 
beispielsweise vorsehen, dass Lehrpersonen weiter entfernt vom 
Gehaltsmaximum prozentuell mehr als Lehrpersonen nahe dem 
Gehaltsmaximum erhalten. In bestimmten zeitlichen Abständen kann der 
Gehaltsanstieg unterbrochen werden, falls Personalgespräche und 
Zielvereinbarungen nicht die im Hinblick auf die Erfüllung der 
Stellenanforderungen als notwendig erachtete Qualitätsverbesserung 
erbracht haben.
Für besonderes Engagement sollen insbesondere Lehrerteams vom 
selben Bonussystem wie das Staatspersonal profitieren können. Bei der
Integration der Lehrerbesoldungen in das Besoldungsgesetz werden 
aktuelle Besitzstände garantiert.

Kontakt:

Schulamt
Dr. Jürg Dinkelmann
Tel.: +423/236 67 52

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