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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Immunität für Kulturgüter

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. September (pafl) - Im internationalen
Leihverkehr von Kulturgütern, vor allem zwischen Museen, spielt die 
Abgabe einer Immunitätserklärung oder einer Rückgabegarantie 
zunehmend eine wichtige Rolle. Durch eine gesetzliche Regelung will 
die Regierung für Museen und Aussteller in Liechtenstein dieselben 
Rahmenbedingungen schaffen, wie sie im deutschsprachigen Ausland 
bereits bestehen. Sie hat einen entsprechenden Bericht und Antrag 
zuhanden des Landtags verabschiedet.
Viele leihgebende Institutionen, namentlich auch bedeutende 
Kunstmuseen und Sammlungen, verlangen heute, bevor sie Objekte aus 
ihren Sammlungen zu einer ausländischen Ausstellung schicken, von den
autorisierten Behörden des Gastlandes eine Immunitätserklärung oder 
Rückgabegarantie, welche die Leihgabe von Rechtsansprüchen Dritter 
und entsprechenden Gerichtsverfahren für die Dauer der jeweiligen 
Ausstellung schützt und die Rückführung der Leihgabe in das 
Ursprungsland gewährleistet.
In Liechtenstein besteht diesbezüglich bislang keine 
Rechtsgrundlage, was in der Praxis schon zu Behinderungen im 
Leihverkehr geführt hat. Eine gesetzliche Regelung dieser Frage ist 
auch für Liechtenstein dringend notwendig, um den Austausch von 
Kulturgütern zwischen Museen und anderen Ausstellern zu fördern und 
den grenzüberschreitend angelegten Ausstellungsbetrieb und damit den 
kulturellen Austausch zu erleichtern.
Die Schaffung eines Kulturgut-Immunitätsgesetzes drängt sich 
insbesondere auch deshalb auf, weil wertvolle internationale 
Leihgaben in der heutigen Praxis nahezu ausschliesslich gegen eine 
vorherige Immunitätserklärung oder Rückgabegarantie ausgeliehen 
werden und liechtensteinische Aussteller bei Fehlen dieses 
Rechtsinstituts gegenüber dem benachbarten Ausland einen gewichtigen 
Standortnachteil hätten.
Durch eine gesetzliche Regelung dieser kulturell wichtigen Materie
sollen für Museen und Aussteller in Liechtenstein dieselben 
Rahmenbedingungen zur Teilnahme am internationalen Leihverkehr 
geschaffen werden, wie sie insbesondere im deutschsprachigen im 
Ausland bereits bestehen.

Kontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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