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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Grundverkehrsgesetzes in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 12. Juli (pafl) -

Laut geltendem
Grundverkehrsgesetz ist der Erwerb von Grundstücken bei einer 
Zwangsversteigerung nicht genehmigungspflichtig. Aufgrund der Kritik 
der EWR-Überwachungsbehörde (ESA) an dieser Regelung hat die 
Regierung einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des 
Grundverkehrsgesetzes verabschiedet. Darin wird festgelegt, dass 
künftig der Erwerb eines Grundstücks aus einer Zwangsversteigerung 
möglich sein soll, wenn ein berechtigtes Interesse von Seiten des 
Käufers vorliegt.
Das bestehende Genehmigungsverfahren für den Erwerb eines 
Grundstückes aus einer Zwangsversteigerung wurde von der ESA unter 
zwei Voraussetzungen als mit dem EWR-Abkommen vereinbar akzeptiert. 
Eine der Voraussetzung ist der Erlass einer Verordnung zum 
Grundverkehrsgesetz, durch welche das berechtigte Interesse 
transparent und konkret festgehalten wird. Diese Verordnung zum 
Grundverkehrsgesetz wurde von der Regierung am 3. Juli 2007 
verabschiedet.
Zweite Voraussetzung ist die konsistente Anwendung der 
Genehmigungspflicht. Die ESA sieht in der Ausnahmeregelung für 
Versteigerungen in Kombination mit der Tatsache, dass nur im Inland 
ansässige Personen/Unternehmen mitsteigern dürfen, eine unzulässige 
Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit. Sie schlägt daher vor, den 
Erwerb von Eigentum an Grundstücken im Wege der Versteigerungen auch 
genehmigungspflichtig zu machen und ebenso den Nachweis des legitimen
Interesses zu verlangen. Damit kann nach Meinung der ESA 
sichergestellt werden, dass jedem EWR-Bürger/jedem EWR-Unternehmen 
die Teilnahme an einer Versteigerung möglich ist.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
Tel.: +423/236 60 92
erik.purgstaller@mr.llv.li

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