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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Unlautere Geschäftspraktiken verbieten

(ots)

Vaduz, 22. Juni (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über den 
unlauteren Wettbewerb verabschiedet. Damit wird die EG-Richtlinie 
über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen 
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern umgesetzt.
An die Stelle des komplizierten Gewirrs bestehender nationaler 
Verbote, Einschränkungen und Gerichtsurteile soll ein einziges, 
EU-weit gültiges System treten. Die Unternehmen sind dann in der 
Lage, Werbung an alle Verbraucher in der EU zu richten und ihnen 
Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen, und zwar auf der 
Grundlage nur eines Regelungssystems. Die Verbraucher wiederum werden
Zugang zu einem umfassenderen Spektrum von Angeboten haben und vor 
unlauterem Verhalten der Unternehmen geschützt sein, unabhängig 
davon, von wo aus diese operieren.
Die Richtlinie deckt das Verhalten von Unternehmen bei 
Geschäftsabschlüssen mit Verbrauchern ab, sofern dieses das 
wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher beeinflusst. Mit anderen 
Worten, es geht um Verhaltensweisen, welche die Entscheidung darüber 
beeinflussen, ob man ein Produkt kaufen soll oder nicht, und wenn ja,
von wem.
Unter diese Definition fällt auch ein Verhalten, das 
Verbraucherentscheidungen bei der Frage beeinflussen könnte, ob der 
Verbraucher ein Recht ausüben soll, das ihm gemäss Vertrag mit einem 
Unternehmer zusteht, wie zum Beispiel Inanspruchnahme einer 
Versicherungspolice, Warenrückgabe, Aufkündigung eines Kreditvertrags
oder Beendigung eines Abonnements.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Pressekontakt:

Ressortsekretär
Horst Schädler
Tel.: +423/236 76 69
horst.schaedler@mr.llv.li

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