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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Drogenmissbrauch

Vaduz, 13. März (pafl) -

(ots)

Der Ständige Vertreter Liechtensteins bei der UNO in New York, Botschafter Christian Wenaweser, hat am 9. März 2007 die Beitrittsurkunde Liechtensteins zum Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988 hinterlegt.

Das Übereinkommen soll die internationale
Zusammenarbeit im Kampf gegen den illegalen Handel mit 
Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen festigen sowie in 
entscheidenden Punkten verbessern. Es verpflichtet die 
Mitgliedstaaten, insbesondere Bestimmungen über die Identifizierung, 
Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus dem Handel mit 
Betäubungsmitteln und über die Geldwäscherei zu erlassen. Ausserdem 
werden Stoffe, die in Betäubungsmittel umgewandelt oder zu deren 
Herstellung gebraucht werden können (sogenannte Vorläuferstoffe), 
einer internationalen Handelskontrolle unterstellt.
Das Übereinkommen gilt als eines der bedeutendsten 
UNO-Übereinkommen zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität. Es
manifestiert sich darin der Wille der Vertragsparteien, im Kampf 
gegen den Drogenmissbrauch vermehrt und enger zusammenzuarbeiten. Die
Verabschiedung des Übereinkommens stellte zugleich ein Bekenntnis zur
multidisziplinären Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des 
unerlaubten Drogenhandels dar.
Nach dem Vorbild der Schweiz brachte Liechtenstein bei der 
Hinterlegung der Beitrittsurkunde zwei Vorbehalte zum Übereinkommen 
an. Diese sollen klarstellen, dass sich Liechtenstein weiterhin bei 
geringem Unrecht oder geringer Schuld des Täters eine Strafbefreiung 
vorbehält. Zudem soll sichergestellt werden, dass 
Präventionsmassnahmen und ein diversifiziertes Therapieangebot im 
Einzelfall strafrechtliche Massnahmen ersetzen können. Mit diesen 
Vorbehalten bewahrt sich Liechtenstein den nötigen Spielraum für eine
künftige, allenfalls liberalere Drogenpolitik.

Pressekontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 57

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