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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Tiefer Selbstbehalt bei Generika - Neuregelung ab 1. Januar 2007

(ots)

Vaduz, 27. Dezember (pafl) -

Werden ab 1. Januar 2007 von
Ärzten oder Chiropraktoren Generika statt Originalarzneimittel für 
Patienten verschrieben oder an diese direkt abgegeben, so wird der 
Selbstbehalt, der den Patienten von den Krankenkassen in Rechnung 
gestellt wird, nicht auf 20 Prozent erhöht. Diese Regelung wurde im 
August 2006 in die Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz (Art. 
81a KVV) aufgenommen mit dem Zweck, das Wirtschaftlichkeitsprinzip 
in der Krankenversicherung zu fördern. Die Regelung tritt nach 
Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Januar 2007 in Kraft.
Für die Patienten ist es zu ihren eigenen Gunsten als Prämienzahler 
wichtig, die gesetzliche Informationspflicht bei den Ärzten oder 
Chiropraktoren ab 1. Januar 2007 einzufordern und gemeinsam mit dem 
Arzt oder Chiropraktor die medizinisch und wirtschaftlich angezeigte 
Medikation zu bestimmen.
In den letzten Jahren sind die Kosten für Medikamente stetig 
gestiegen. Im Jahr 2005 betrug ihr Anteil an den Gesamtbruttokosten 
in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 18,9 Prozent (20,7 
Mio. Franken). Nicht in allen Fällen ist jedoch die Verschreibung 
oder Abgabe von teuren Originalmedikamenten erforderlich. Immer mehr 
können Generika, die grundsätzlich über ein identisches 
Wirksamkeits- und Nebenwirkungsprofil wie die Originale verfügen, 
zum Einsatz kommen. Die Regierung steht für die Förderung von 
Generika, da deren Einsatz hilft, finanziellen Spielraum für den 
notwendigen Einsatz teurer Arzneimittel zu schaffen und insgesamt 
die Kosten für Arzneimittel zu reduzieren.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10

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