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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Gesetzes über Familienzulagen in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 14. Dezember (pafl) -

Die Regierung hat den Entwurf
für die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen genehmigt 
und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 15. März 2007 
unterbreitet. Der Gesetzesvorschlag umfasst im Wesentlichen zwei 
Punkte: Die Ausdehnung der Frist für rückwirkende 
Leistungskorrekturen von bisher zwei auf neu fünf Jahre sowie die 
Lockerung der Voraussetzungen für den Anspruch von Verheirateten auf 
eine Alleinerziehendenzulage.
Die Frist für rückwirkende Leistungskorrekturen wie Nachzahlung oder 
Rückforderung von Familienzulagen ist im geltenden Recht auf zwei 
Jahre beschränkt. Aufgrund der zunehmenden Komplexität des 
zwischenstaatlichen Rechts und der wachsenden Mobilität der 
Anspruchsberechtigten (Arbeitsplatzwechsel beider Elternteile) sind 
in den letzten Jahren vermehrt Fälle aufgetreten, in denen sich 
nachträglich herausstellte, dass eigentlich der unzuständige Staat 
(sei dies nun Liechtenstein oder ein Nachbarstaat) die 
Familienleistungen ausgerichtet hat. Die Betroffenen stehen dann vor 
einem Problem, wenn der ausländische Träger die von ihm zu Unrecht 
ausgerichteten Leistungen fünf Jahre rückwirkend zurückfordert und 
gleichzeitig die Liechtensteinische Familienausgleichskasse ihre 
Leistungen nur zwei Jahre rückwirkend ausrichten kann. Es ist daher 
sinnvoll, die liechtensteinische Frist für Nachzahlungen und 
parallel dazu auch die Frist für Rückforderungen auf fünf Jahre 
auszudehnen.
Alleinerziehendenzulagen werden heute gemäss geltendem Recht 
getrennt lebenden Verheirateten erst ausgerichtet, wenn bereits eine 
Klage auf Trennung oder Scheidung der Ehe gerichtshängig ist. Neu 
sollen auch gerichtliche Verfügungen in Bezug auf die Obsorge, den 
Unterhalt oder andere die Trennung zum Ausdruck bringende 
gerichtliche Massnahmen für den Anspruch auf Alleinerziehendenzulage 
genügen, wenn die Eheleute faktisch getrennt leben.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.
Kontakt
Ressort Soziales
Dr. Marion Hartmann
Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423/236 7674

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