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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Revision des liechtensteinischen Steuergesetzes

(ots)

Vaduz, 17. November (pafl) -

Das liechtensteinische
Steuerrecht hat seit längerer Zeit nur punktuelle Anpassungen 
erfahren. Verschiedene Bemühungen zu einer umfassenden Neugestaltung 
der nationalen Steuerrechtsordnung konnten nicht verwirklicht 
werden. So hat im Jahre 1990 das liechtensteinische Stimmvolk eine 
Totalrevision des Steuergesetzes abgelehnt. In den Jahren 1998 bis 
2000 wurden ausserdem Vorbereitungsarbeiten für eine Revision des 
Unternehmenssteuerrechts geleistet, doch kam es auch hier nicht zu 
einer Umsetzung.
Seit dem Jahre 2001 erfolgt eine systematische Beobachtung und 
Aufarbeitung der internationalen Entwicklung des Steuerrechts. Dabei 
wurde untersucht, welche steuerrechtlichen Anpassungen notwendig 
sind, um die internationale Akzeptanz des Finanzplatzes 
Liechtenstein aufrecht zu erhalten sowie festzustellen, welche 
Entwicklungen im internationalen Steuerrecht für Liechtenstein 
relevant sind, um frühzeitig darauf reagieren zu können. Weiters hat 
die vormalige Arbeitsgruppe einen Vorschlag von Professor Rose 
(Universität Heidelberg) zur Neugestaltung der Einkommensbesteuerung 
überprüft. Darauf aufbauend hat in den Jahren 2005 und 2006 eine 
vertiefte fachliche und rechtliche Bewertung der Vorschläge 
stattgefunden, wodurch nunmehr ein hoher Kenntnisstand der 
Rahmenbedingungen und der notwendigen Inhalte für eine Reform 
vorhanden ist.
Unabhängig davon wurde das Steuergesetz in den letzten Jahren in 
mehreren Punkten angepasst, die internationale Wettbewerbsfähigkeit 
und die europarechtliche Kompatibilität des liechtensteinischen 
Steuersystems, insbesondere im Unternehmensbereich, kann mit solchen 
Teilrevisionen aber nicht gewährleistet werden. Als international 
anerkannter Finanzplatz darf sich Liechtenstein den veränderten 
internationalen Rahmenbedingungen nicht verschliessen, wenn es seine 
internationale Attraktivität erhalten will.
Die Regierung hat deshalb in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2006 eine 
Arbeitsgruppe bestellt, die sich mit der konkreten Umsetzung einer 
Steuerrechtsrevision auseinandersetzen wird. Vorsitzender der 
Arbeitsgruppe ist Professor Martin Wenz von der Hochschule 
Liechtenstein, die weiteren Mitglieder sind von behördlicher Seite 
Edgar Nipp und Marco Felder; als Fachexperten wurden Urs Gähwiler, 
Hans Saxer und Thomas Nigg benannt. Sofern es die Aufgabenstellung 
verlangt, können weitere Ad-Hoc-Mitglieder oder externe Experten in 
die Arbeitsgruppe einberufen werden.
Konkret wird die Arbeitsgruppe bis Ende 2006 mit der Erstellung 
einer flächenübergreifenden Tax Road Map zu Handen der Regierung 
beauftragt. In einem zweiten Schritt wird der Regierung von der 
Arbeitsgruppe bis Ende März 2007 ein Vorgehensplan überreicht. Auf 
dieser Basis soll die Arbeitsgruppe ein Konzept zur Revision des 
Steuerrechts nach entsprechender Entscheidung der Regierung 
erarbeiten und umsetzen und konkrete Vorschläge für den 
Vernehmlassungsbericht formulieren.
Mit Hinblick auf die Erarbeitung des Reformkonzepts für eine 
Steuerrechtsrevision sind von der Arbeitsgruppe die Grundsätze 
Steuertradition und Steuergerechtigkeit, Einfachheit und 
Transparenz, europäische und internationale Kompatibilität, 
internationale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität sowie 
Entscheidungs- und Aufkommensneutralität zu beachten.

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