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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2004

Vaduz, 18. Juli (pafl) -

(ots)

Im Jahr 2004 konnte inzwischen das vierte Beitragsjahr des Prämienverbilligungssystems abgeschlossen werden.

Aufgrund des neuen KVG, in Kraft seit 1.
Januar 2004, ist das Hausarztsystem weggefallen. Anspruch auf 
Prämienverbilligung hatten somit im Jahr 2004 nicht nur die im 
Hausarztsystem Versicherten, sondern alle in Liechtenstein 
obligatorisch für Krankenpflege versicherten Personen, deren Erwerb 
die festgesetzten Erwerbsgrenzen nicht überschritten haben. Die 
Beiträge der Versicherten an die obligatorische 
Krankenpflegeversicherung (OKP) basieren auf so genannten 
"Kopfprämien", die unabhängig von Einkommen und Vermögen erhoben 
werden. Mit der individuellen Prämienverbilligung sollen die in 
einkommensschwachen Verhältnissen lebenden Personen finanziell 
entlastet werden.
Insgesamt sind 3’975 Anträge von Versicherten beim Amt für 
Volkswirtschaft eingegangen, was etwa 14.2 Prozent der erwachsenen 
Wohnbevölkerung entspricht. Davon konnten 3’393 Anträge (85.4 
Prozent) positiv entschieden werden. Negative Entscheide mussten 582 
(14.6 Prozent) erlassen werden, wobei in über 95 Prozent der Fälle 
(558) die Erwerbsgrenzen überschritten wurden. Von den 558 
Ablehnungen infolge Überschreitens der Erwerbsgrenzen betrafen 97 
Anträge solche von in Ausbildung stehenden Personen, wo das 
Elterneinkommen über der Erwerbsgrenze lag.
Die im Jahr 2004 tatsächlich ausgerichteten Leistungen des Landes 
für die Prämienverbilligung betrugen 4'160'218 Franken. Zusätzlich 
wurden 20'081.40 Franken an noch ausstehenden Prämiensubventionen 
für Ansprüche aus dem Jahr 2003 "nachbezahlt".
Die 4'160'218 Franken an Prämienverbilligung des Jahres 2004 
wurden an insgesamt 3’393 Bezüger und Bezügerinnen ausgerichtet; 
dies sind 21.2 Prozent mehr als im Vorjahr (2'800). Relativ zur 
erwachsenen Wohnbevölkerung lässt sich hieraus für 2004 eine Bezüger-
Quote von 12.1 Prozent berechnen. Schliesslich ergibt die separate 
Betrachtung nach Geschlecht für den weiblichen (erwachsenen) 
Bevölkerungsanteil eine deutlich höhere Quote als für den männlichen 
(weiblich 7.8 Prozent, männlich 4.3 Prozent).
Weiter lässt sich aus den genannten Zahlen errechnen, dass im 
Jahr 2004 im Durchschnitt pro Bezüger 1'226.10 Franken an Leistungen 
nach KVG ausgerichtet wurden; pro Monat ergibt dies ein Betrag von 
102.20 Franken. Diese Grössen können ins Verhältnis gesetzt werden 
mit dem gemäss der Betriebsrechnung der OKP ausgewiesenen 
Prämiensoll pro versicherte Person in der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung von 2'556 Franken (mit Unfall) bzw. 2'442 
Franken (ohne Unfall) pro Jahr oder von 213 Franken (mit Unfall) 
bzw. 203.50 Franken (ohne Unfall) pro Monat und lassen dann folgende 
Interpretation zu: Hat eine versicherte Person im Jahr 2004 eine 
Prämienverbilligung erhalten, dann wurde dieser Person im 
Durchschnitt fast 50 Prozent ihrer Monatsprämie subventioniert.
Die Erfahrungen mit der Durchführung der Prämienverbilligung 
haben deutlich gemacht, dass die Prämienverbilligung für 
einkommensschwache Versicherte eine echte finanzielle Entlastung 
bringt und daher einem absoluten Bedürfnis entspricht.
Der Abschlussbericht über die Prämienverbilligung für das Jahr 
2004 kann beim Amt für Volkswirtschaft, Abteilung 
Sozialversicherung/Prämienverbilligung, Austrasse 15, 9490 Vaduz, 
bezogen werden (Tel. +423 / 236 62 92, Fax +423 / 236 74 20, E-Mail:  
cornelia.konrad@avw.llv.li , Internet: www.avw.llv.li).

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