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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Änderungen im Arbeitsgesetz

(ots)

Vaduz, 11. August (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Arbeitsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Abänderung des Arbeitsgesetzes kommt die Regierung ihrer EWR-rechtlichen Verpflichtung nach, die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sowie die Richtlinie über den Jugendarbeitsschutz vollständig umzusetzen.

Beide Richtlinien wurden bereits im Jahr 1997 in EWR-Abkommen 
übernommen, jedoch bis heute nicht in allen Punkten ins 
liechtensteinische Recht umgesetzt. Diese Umsetzungsdefizite 
beziehen sich vor allem auf den eingeschränkten Anwendungsbereich 
des Arbeitsgesetzes sowie die Arbeitszeitregelung betreffend 
Nachtarbeit. Die Durchführungsbestimmungen zum Jugendarbeitsschutz 
sollen in einer eigenen Verordnung geregelt werden. Im Hinblick auf 
die EWR-rechtliche Regelung schlägt die Regierung vor, das 
Schutzalter für Lehrlinge – wie es bereits für die übrigen 
jugendlichen Arbeitnehmer vorgesehen ist – auf 18 Jahre 
herabzusetzen.
Gleichzeitig wurde die notwendige Abänderung des Arbeitsgesetzes zum 
Anlass genommen, die Entwicklungen der schweizerischen 
Arbeitsgesetzgebung, auf dessen Grundlage das liechtensteinische 
Arbeitsgesetz rezipiert wurde, nachzuvollziehen. Dieser Nachvollzug 
beinhaltet den Lohnanspruch für schwangere und stillende Frauen, 
deren Beschäftigung für beschwerliche und gefährliche Arbeiten 
untersagt wird und keine gleichwertige Ersatzarbeit zugewiesen 
werden kann. Des Weiteren verlangt die Einführung des 
Datenschutzgesetzes nach entsprechenden Anpassungen im 
Arbeitsgesetz.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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