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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Jahresbericht 2002 der Liechtensteinischen Bankenkommission

(ots)

Vaduz, 9. April (pafl) -

Die Liechtensteinische
Bankenkommission steht gem. Art. 33 des Bankengesetzes der Regierung 
als beratendes Organ in Grundsatzfragen der Bankenaufsicht zur 
Verfügung und nimmt Kenntnis der wesentlichen Entwicklungen im 
Bereich der Investmentunternehmen. Sie erstattet der Regierung nach 
Bedarf, mindestens jedoch jährlich, Bericht über den Stand der 
Aufsicht. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die 
Bankenkommission eng mit dem Amt für Finanzdienstleistungen 
zusammen. Der Jahresbericht 2002 der Liechtensteinischen 
Bankenkommission kann ab sofort beim Amt für Finanzdienstleistungen, 
Tel. +423/236 62 21, oder E-Mail  info@afdl.llv.li, bezogen werden.

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