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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung weist Vorwurf bezüglich der Stellungnahme an den Europarat zurück

Vaduz, 7. Februar (pafl) -

(ots)

Haltlose Unterstellung des Ausschusses des Arbeitskreises Demokratie und Monarchie

Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme
vom 30. Januar 2003 zuhanden der Parlamentarischen Versammlung des 
Europarates zur laufenden Verfassungsdiskussion und dem 
Initiativvorschlag des Landesfürsten und des Erbprinzen sachlich 
korrekt Stellung bezogen und zu einem fairen Umgang mit dem 
Fürstentum Liechtenstein aufgerufen. Der Ausschuss des 
Arbeitskreises Monarchie und Demokratie unterstellt der Regierung, 
versucht zu haben, den Europarat irrezuführen. Diese sachlich 
unhaltbare Unterstellung weist die Regierung zurück.
Entgegen den Behauptungen des Arbeitskreises ist es nicht richtig, 
dass das Sanktionsrecht als solches und damit das 
Mitwirkungserfordernis des Fürsten in der Gesetzgebung in Art. 9 der 
Verfassung Gegenstand der Initiative ist. Die Initiative regelt in 
Art. 65 nur, innerhalb welcher Zeit die Sanktion zu erfolgen hat.
Bei der Richterbestellung hat die Regierung auf den wesentlichen 
Inhalt der Initiative des Landesfürsten und des Erbprinzen 
hingewiesen, nämlich dass im Gegensatz zur bestehenden Verfassung 
jeder Richter vom Volk auch gegen den Willen des Landesfürsten 
durchgesetzt werden kann.
Die Stellung der Regierung und damit die Möglichkeit der 
Regierungsentlassung ist entgegen der Meinung des Ausschusses des 
Arbeitskreises Monarchie und Demokratie in der geltenden Verfassung 
nicht eindeutig geregelt und hat zu unterschiedlichen 
wissenschaftlichen Auslegungen geführt. Die einheitliche Auslegung 
dieser Verfassungsbestimmung durch eine Landtagskommission, den 
Landtag, die Regierung und den Landesfürsten im Jahr 1965 einfach 
als "rechtlich unverbindliche Landtagskommissions-Meinung" abzutun, 
ist nach Überzeugung der Regierung nicht richtig.
Auch ist nicht richtig, dass mit der Initiative des Landesfürsten 
und des Erbprinzen eine Parallelverfassung auf Ebene der Hausgesetze 
geschaffen wird, wie die Regierung in ihren Ausführungen an den 
Landtag dargelegt hat. Die Behauptung, dass der Fürst mit der 
Annahme der Initiative ausserhalb der liechtensteinischen 
Rechtsordnung stehe, wird mit einem aus dem Zusammenhang gerissenen 
Zitat untermauert. In ihrer Stellungnahme an den Europarat zeigt die 
Regierung sehr wohl auf, dass der Fürst in Ausübung seiner 
Kompetenzen an Verfassung und Gesetz gebunden ist.
Die persönlichen Angriffe gegen die liechtensteinische 
Delegationsleiterin bei der Parlamentarischen Versammlung des 
Europarates, Renate Wohlwend, werden ihrer Arbeit und ihrem 
Engagement in keiner Weise gerecht.
Die Regierung hat mit ihrer Stellungnahme an den Europarat zur 
liechtensteinischen Verfassung und der Verfassungsinitiative des 
Landesfürsten und des Erbprinzen ihre Rechtsauffassung dargelegt und 
sich im Interesse des Staates Liechtenstein und seiner Bürgerinnen 
und Bürger für eine ausgewogene Behandlung Liechtensteins im Rahmen 
des Europarates ausgesprochen.

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