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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gesundheitsreform 2002/03

(ots)

Vaduz, 7. Februar (pafl) -

In dieser Woche konnten die
Gesetzesvorlagen der Gesund-heitsreform 2002/03 zur Vernehmlassung 
verabschiedet werden. Insgesamt kann dieses Reformpaket als 
politisch ausgewogen bezeichnet werden. Der Zugang der gesamten 
Bevölkerung zu einer qualitativ hoch stehenden Versorgung soll mit 
dieser Reform auch in Zukunft sichergestellt sein. Es wurde darauf 
geachtet, dass alle Beteiligten (Staat, Krankenkassen, 
Leistungserbringer, aber auch Versicherte) ihren Beitrag zur Kosten- 
eindämmung leisten.
Das Reformpaket umfasst im Wesentlichen Vorlagen über die Änderung 
des Kranken-versicherungsgesetzes (KGV), über ein neu zu schaffendes 
Gesetz über Ärzte (Ärztege-setz) sowie über Änderungen des 
Sanitätsgesetzes. Die Revisionsarbeiten mussten auf-grund des 
Gesetzes vom 13. Dezember 2001 über befristete Sofortmassnahmen, 
wel- ches einen befristeten Zulassungsstopp für Ärzte vorsieht, 
unter grossem zeitlichen Druck erfolgen.
Änderungen im Bereich des KVG
Im Bereich des KVG ist neu ein Zulassungsverfahren für Ärzte und 
Chiropraktiker zur Tätigkeit für die obligatorische 
Krankenversicherung vorgesehen. Grundlage hierfür bietet eine 
Bedarfsplanung der Ärzte pro Fachgebiet, die von der zu schaffenden 
Ärzte-kammer und dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) 
gemeinsam ermit-telt und von der Regierung genehmigt wird. Die 
Bedarfsplanung muss einerseits eine Überversorgung vermeiden, 
andererseits aber eine ausreichende Versorgung für alle Versicherten 
mit einer angemessenen Auswahl unter mehreren Ärzten sicherstellen. 
Alle gegenwärtig praktizierenden Ärzte behalten weiterhin ihre 
Zulassung zur Kranken-versicherung oder haben Anspruch auf einen 
Vertrag mit dem Krankenkassenverband. Liechtensteinische und EU- 
Ärzte erhalten, wenn sie den erforderlichen Anforderungen 
entsprechen, eine Konzession, um im Land eine Praxis eröffnen zu 
können. Diese haben jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf 
einen Vertrag mit dem LKV, der sie zur Abrechnung über die 
obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) berechtigt.
Die Vorlage zum neuen KVG sieht das Hausarzt-System, wie es heute 
besteht, nicht mehr vor. Für die Versicherten bedeutet dies, dass 
sie freie Arztwahl unter den zur OKP zugelassenen Ärzten haben.
Für Leistungserbringer im Ausland soll der gleiche Grundsatz gelten 
wie für jene im Inland. Ihre Leistungen werden von den Krankenkassen 
voll übernommen, wenn der LKV mit ihnen einen Tarifvertrag 
abgeschlossen hat.
Jene Versicherten, die sich nun von einem Arzt behandeln lassen 
möchten, der keinen Vertrag mit dem LKV hat, erhalten nur 50 Prozent 
der tarifgemässen Arztrechnung von ihrer Krankenkasse zurückbezahlt. 
Seitens der Krankenversicherer sind jedoch entspre-chende 
Zusatzversicherungen zur Abdeckung der restlichen Kosten anzubieten.
Das neue Ärztegesetz und die Revision des Sanitätsgesetzes
Mit der Schaffung eines Ärztegesetzes werden jene Vorschriften des 
heutigen Sanitäts-gesetzes, welche die Ärzte betreffen, in ein 
Spezialgesetz (Ärztegesetz) überführt. Die Zulassung zum ärztlichen 
Beruf soll demnach nicht mehr - wie bisher - über eine Kon- 
zessionierung durch die Sanitätskommission, sondern durch die 
Ärztekammer erfolgen. Diese öffentlich-rechtliche Körperschaft soll 
weiters Aufgaben als Standesvertretung der Ärzte wahrnehmen. Neu in 
diesem Zusammenhang ist auch die Schaffung diszipli-narrechtlicher 
Bestimmungen. Die Regelung der berufsspezifischen Bestimmungen für 
Ärzte in einem separaten Gesetz bedingt eine Teilrevision des 
Sanitätsgesetzes.
Gleichzeitig werden verwaltungstechnische Aufgaben, welche bisher 
von der Regierung und der Sanitätskommission wahrgenommen wurden, 
einem Amt für Gesundheitsdiens-te zur selbständigen Erledigung 
übertragen. In diesem Amt sollen weiters zentral jene Aufgaben 
erfüllt werden, die bisher vom Landesphysikus und der Sozial- und 
Präven-tivmedizinischen Dienststelle erledigt wurden. Die 
Sanitätskommission wiederum kann aufgrund der Entlastung von 
sämtlichen administrativen Aufgaben ihre Kernfunktion als beratendes 
und strategisches Gremium der Regierung in Fragen des Gesundheitswe- 
sens verstärkt nachkommen.
Diese Information soll nur eine erste Übersicht über die umfassende 
Reform bieten. In regelmässigen Abständen werden weitere Artikel mit 
Detailinformationen zu diesen Themen erscheinen.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10

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