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Fürstentum Liechtenstein

Jahresaufenthaltsbewilligungen für Saisoniers aus Nicht-EWR- Staaten

Vaduz (ots)

Im Juni diesen Jahres wurden die Bewilligungen von
14 Saisoniers aus Nicht-EWR-Staaten von der Regierung in eine
Jahresaufenthaltsbewilligung umgewandelt. Es wurden alle
eingegangenen Gesuche positiv behandelt. Das Saisonierstatut gilt
somit faktisch für Nicht-EWR- Staatsangehörige als aufgehoben, das
heisst, dass in Zukunft keine Saisonbewilligungen für
Nicht-EWR-Staatsangehörige mehr erforderlich sind, da alle eine
Jahresaufenthaltsbewilligung erhalten haben. Neue
Saisonbewilligungen, d.h. Bewilligungen, die sich nicht auf eine
Bewilligung des Vorjahres abstützen, werden schon seit Juni 2000
nicht mehr erteilt.
Es besteht für den genannten Personenkreis auch die Möglichkeit,
innerhalb von zwei Jahren seit der Umwandlung, ein Gesuch um
Familiennachzug für ihre Ehegatten und ihre gemeinsamen
unverheirateten Kinder unter 16 Jahren zu stellen, sofern die
Familienangehörigen gleichzeitig nach Liechtenstein einreisen.
Mit Blick auf die Vergangenheit wurde in den Jahren 2000 - 2002 43
Saisoniers aus Nicht-EWR-Staaten eine Jahresaufenthaltsbewilligung
erteilt; dabei wurden 31 Saisoniers aus dem Baugewerbe, ein
Saisoniers aus dem Gastgewerbe und 11 Saisoniers aus anderen
saisonalen Betrieben umgewandelt.
Die Umwandlung einer Saisonbewilligung in eine
Jahresaufenthaltsbewilligung war für Personen aus sog. Drittstaaten
nur möglich, wenn sie sich nach zehn aufeinander folgenden Jahren
ordnungsgemäss während mindestens 90 Monaten in Liechtenstein
aufgehalten hatten. Die Regierung legte die Zahl der Umwandlungen
jährlich fest. Umwandlungsgesuche wurden nach folgender Priorität
berücksichtigt: Anwesenheitsdauer mit aufeinander folgenden Jahren
und Monaten, Qualifikation, Zivilstand.
Für EWR-Staatsangehörige läuft das Saisonierstatut erst im Jahre
2005 aus.

Kontakt:

Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Ausländer und Passamt (+423/236'61'41)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr. 374

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