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Fürstentum Liechtenstein

Regelung der landesweiten Feuerwehraufgaben

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 11. Juni 2002
einen Arbeitsgruppenbericht, welcher sich schwerpunktmässig mit
Fragen zur Regelung der landesweiten Feuerwehraufgaben beschäftigt,
zur Kenntnis genommen. Die Analyse der heutigen und zukünftigen
Aufgaben im Feuerwehrwesen hat gezeigt, dass die Anforderungen und
Aufgaben im Feuerwehrwesen in den letzten Jahren insbesondere auf
Landesebene laufend zugenommen haben. Diese Aufgaben und
Anforderungen bedürfen einer neuen Regelung zwischen den Gemeinden
und dem Land. Sie erfordern zudem eine landesweite Führung, ein
effektives Projektmanagement sowie die Koordination der verschiedenen
Projekt- und Arbeitsgruppen.
Im Grunde ist das Feuerwehrwesen eine Aufgabe der Gemeinden. Das
Land konzentriert sich auf die Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht,
auf die Durchführung von Inspektionen sowie auf die Vorbereitung und
die Durchführung des Kursprogramms (Instruktion). Gemeinsame Aufgaben
und Projekte der Feuerwehren werden durch den Liechtensteinischen
Feuerwehrverband (LFV), die Instruktoren und das Amt für Zivilschutz
und Landesversorgung koordiniert. Die Analyse der Arbeitsgruppe hat
gezeigt, dass sich bei Wahrnehmung und Koordination der landesweiten
Feuerwehraufgaben Engpässe und Schnittstellenprobleme ergeben, die
u.a. auf eine zeitliche Überbelastung aller Beteiligten und auf
fehlende personelle Ressourcen zurückzuführen sind.
Das zuständige Regierungsressort wurde deshalb beauftragt, den
Bericht den Gemeinden und den Vertretern der Feuerwehren vorzustellen
sowie die weiteren erforderlichen Massnahmen einzuleiten.
Insbesondere soll der Dialog mit den Gemeinden gesucht werden. Es
soll dabei geklärt werden, wie die Aufgabenteilung der landesweiten
Feuerwehraufgaben zukünftig geregelt werden kann. Ziel der Regierung
ist die Regelung dieser Aufgabenbereiche und damit die langfristige
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des liechtensteinischen
Feuerwehrwesens.

Kontakt:

Ressort: Inneres/Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Ressort Inneres, Tel. +423/236'60'74

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 293

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