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Fürstentum Liechtenstein

Baustellenkoordinationsgesetz

Vaduz (ots)

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von
Arbeitnehmern auf Baustellen soll verbessert werden. Dies soll durch
eine gezielte Koordination bei der Vorbereitung und Durchführung von
Bauarbeiten erreicht werden. Die Regierung hat einen entsprechenden
Gesetzesentwurf zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit dem
vorliegenden Gesetz werden die Bestimmungen der EWG-Richtline über
die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen
anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz ins nationale Recht umgesetzt. Die übrigen
Bestimmungen der Richtlinien wurden mit Verordnungen umgesetzt.
Das Gesetz gilt für Baustellen, auf welchen Arbeitnehmer von
mehreren Betrieben gleichzeitig oder nacheinander beschäftigt sind.
Bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird, müssen die zu treffenden
Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen gemäss den Vorschriften
festgelegt und koordiniert werden. Verantwortlich für die
Koordination ist der Bauherr, er kann jedoch Dritte mit der
Wahrnehmung der Aufgaben beauftragen.
Weiters wird der Bauherr verflichtet, je nach Grösse der Baustelle
einen oder mehrere Planungs- und Baustellenkoordinatoren zu
bestellen. Der Koordinator hat die Aufgabe, während der
Vorbereitungsphase des Bauwerks die Belange der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes zu koordinieren. Er erstellt einen Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan, in dem die vorgesehenen Massnahmen
zusammengefasst sind. Der Koordinator stimmt während der Dauer aller
Arbeiten die Anwendung der allgemeinen Grundsätze der
Arbeitssicherheit ab. Er achtet darauf, dass die Grundsätze der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer sowie der
erstellte Sicherheits- und Gesundheitschutzplan eingehalten werden.
Ferner hat der Bauherr dem Amt für Volkswirtschaft zwei Wochen vor
Baubeginn eine Vorankündigung zu übermitteln, sofern die
voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt
und auf der Baustelle mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig
beschäftigt werden oder deren voraussichtlicher Umfang 500
Personentage übersteigt.

Kontakt:

Ressort: Wirtschaft
Regierungsrat: Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft
Tel. +423/236 68 71
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 196

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