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Fürstentum Liechtenstein

Vorschriften betreffend Pouletfleisch und Pouletfleischerzeugnisse chinesischen Ursprungs

Vaduz (ots)

Die Feststellung von Antibiotika- Rückständen in
Pouletfleisch chinesischen Ursprungs hat zu weitreichenden
behördlichen Massnahmen geführt. Neben dem Importstopp und dem im
betroffenen Ursprungsland aufzubauenden Zertifizierungs- und
Kontrollsystem ist für den inländischen Konsumenten die Situation von
Interesse, wie sie sich bei uns präsentiert. Das mit der Überwachung
beauftragte Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
informiert im Folgenden über die Punkte, welche der
Lebensmittelhandel sowie Industrie, Gewerbe und Gastronomie zu
beachten haben:
Die Einfuhr von Hühnerfleisch chinesischen Ursprungs ist bis auf
weiteres verboten.   Das Inverkehrbringen von Hühnerfleisch und
Erzeugnissen, welche Hühnerfleisch chinesischen Ursprungs enthalten,
ist ohne repräsentative Untersuchung, die die Abwesenheit von
Antibiotika belegt, verboten.   Diese Bestimmung gilt für Importeure,
Händler, Verkaufsgeschäfte jeder Art und Gastronomiebetriebe.   Der
glaubwürdige Nachweis, dass die Ware den gesetzlichen Anforderungen
entspricht, muss folgende Kriterien erfüllen:
a)  Repräsentative Probennahme aus dem Lagerbestand 
  b)  die Analysen müssen in einem akkreditierten Labor  
      vorgenommen werden 
  c)  die Untersuchungen gehen zu Lasten des Auftraggebers in  
      einem Laboratorium seiner Wahl (siehe Bst. b). Eine Liste der  
      zugelassenen Laboratorien findet sich auf der Internetseite:  
   www.gdsl.ch 
  d)  das Analysenresultat bedarf der Anerkennung durch das Amt  
      für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen für die in  
      Liechtenstein befindliche Ware. Die Bewilligung zum  
     Inverkehrbringen wird den kantonalen Laboratorien und dem  
     Bundesamt für Gesundheit der Schweiz mitgeteilt und vice versa. 
     Die Handelstreibenden, welche über Hühnerfleisch chinesischen  
     Ursprungs verfügen, haben es ihrem Lieferanten zurückzugeben    
     oder unschädlich zu beseitigen (Regionale Tierkörpersammelstelle
     Buchs), sofern sie es nicht gemäss den vorstehend beschriebenen 
     Kriterien untersuchen lassen.
Den Konsumenten, welche noch Hühnerfleisch chinesischen Ursprungs
zu Hause haben, wird vom Konsum abgeraten. Sie können die Ware beim
Verkäufer zurückgeben oder im Falle von Kleinstmengen entsorgen.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Tel.: +423-236'73'20

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li

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