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Fürstentum Liechtenstein

Raumplanung: Die Chance Liechtensteins

Vaduz (ots)

Raumplanung, Gestaltung der Gegenwart und Sicherung der Zukunft
Eine der Hauptaufgaben der Orts- und Landesplanung
ist, für eine möglichst ausgewogene und bodensparende Nutzung des
Raumes zu sorgen. Es gibt verschiedene und sich zum Teil
widersprechende Interessen und Nutzungsansprüche an den Boden, die
Landschaft, die Siedlung. Mit den Instrumenten der Raumplanung wie
Zonenplan, Richtplan, Entwicklungskonzept, Verkehrsplan usw. können
die Gemeinden ihr Gemeinwesen gestalten. Eine andere Aufgabe hat der
Staat; er sorgt mit der Landesrichtplanung insbesondere für die
Koordination. Raumplanung ist naturgemäss ein vielschichtiger,
interdisziplinärer und dynamischer Vorgang.
Durch die Raumplanung erfolgt mit der Trennung zwischen Baugebiet
und Nichtbaugebiet und der Festlegung verschiedener Nutzungsarten
eine grundsätzliche Weichenstellung. Raumplanung ist sowohl auf
Gemeinde- als auch auf Landesebene immer auch eine Werteabwägung ist:
sie ist ein politischer Prozess gepaart mit hoher Verantwortung.
Die künftige Entwicklung unseres Landes soll offen sein; sie ist
auch nicht langfristig voraussehbar. Als wohl wichtigstes Ziel hat
daher die Raumplanung auf Gemeinde- und Landesebene dafür zu sorgen,
dass uns allen die Zukunft nicht verbaut wird: wir und künftige
Generationen brauchen Freiräume (dies im wörtlichen wie im
übertragenen Sinne), um auf künftige Entwicklungen, räumlich wie
wirtschaftlich überhaupt reagieren zu können. Die heutige
Gesellschaft ist verantwortlich dafür, dass nächste Generationen den
grösstmöglichen Lebens- und Entwicklungsspielraum auch vorfinden.

Kontakt:

Rückfragen:
Ressort: Inneres/Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Stabsstelle für Landesplanung (+423/236 64 71)

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 660

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