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Fürstentum Liechtenstein

Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über die
Krankenversicherung abgeändert und neu erlassen. Die neue Verordnung
greift in das Preissystem für Arzneimittel ein und soll das
liechtensteinische Preissystem an das schweizerische System, welches
am 1. Juli durch das Bundesamt für Sozialversicherungen mit der
Einführung der neuen "Spezialitätenliste" verändert wurde, anpassen.
Bisher wurden mit den Preisen der "Spezialitätenliste" sämtliche
Leistungen im Zusammenhang mit Herstellung, Import und Vertrieb der
Arzneimittel sowie deren Abgabe an die Patienten abgegolten. Künftig
wird der Preis der Arzneimittel der Abgabekategorien A (Abgabe durch
Apotheken bei verschärfter Rezeptpflicht) und B (Abgabe durch
Apotheken gegen Rezept) nur noch die Herstellung, den Import und den
Vertrieb abgelten, nicht hingegen Beratungsleistungen bei der Abgabe
der Medikamente. Die fachliche Leistung des Apothekers bei der Abgabe
an die Patienten (Beratung des Patienten bei der Ausführung des
ärztlichen Rezeptes, Abgabe im Notfalldienst, spezielle Betreuung bei
der Einnahme des Arzneimittels) wird hingegen dem Apotheker
zusätzlich zum Preis der "Spezialitätenliste" gestützt auf eine
Tarifvereinbarung mit den Krankenkassen abgegolten.
Die Kosten der Arzneimittel sollen durch das neue Abgeltungssystem
insgesamt nicht erhöht werden. Es wird jedoch zu einer
Kostenverlagerung kommen. Diese Kostenverlagerung macht günstige
Arzneimittel teurer und teurere werden grundsätzlich billiger.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Rückfragen:
Ressort: Soziales/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft (+423/236 68 71)
Nr. 380

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