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Fürstentum Liechtenstein

Feuerbrand in Liechtenstein

Vaduz (ots)

Nachdem in Vaduz der erste Feuerbrandfall bestätigt
wurde, sind flächendeckende Kontrollen über das ganze Land
angelaufen. In allen Gemeinden des Landes sind ausgebildete
Feuerbrandkontrolleure mit dem Ziel unterwegs möglichst rasch ein
umfassendes Bild der Befallsituation zu erhalten.
Feuerbrand ist eine meldepflichtige gemeingefährliche
Bakterienkrankheit von Pflanzen. Sie befällt folgende Wirtspflanzen:
Kernobst (Apfel, Birne, Quitte), Zierpflanzen (Cotoneaster,
Feuerdorn, Scheinquitte, Stranvaesia und Mispel) und Wildpflanzen
(Weissdorn, Rotdorn, Mehlbeere und Vogelbeere).
Das typische Schadbild ist: U-förmig abgebogene, welke Jungtriebe.
Welke Triebe verfärben sich vom Blattstiel her braunschwarz. Die
Krankheit wandert in den Blättern vom Blattstiel her ins Blatt
hinein. Bei warm-feuchter Witterung können am Trieb weissliche
Schleimtröpfchen austreten. Diese werden schnell gelblich und später
braun. Die Symptome sind allerdings oft nicht eindeutig und auch für
den Fachmann ist Feuerbrand oft nicht zweifelsfrei erkennbar. Deshalb
werden die visuellen Befunde im Zweifelsfall durch einen
bakteriologischen Untersuch ergänzt.
Nur durch regelmässiges Beobachten der Feuerbrandwirtspflanzen und
durch rechtzeitiges Melden eines Verdachtes können erfolgreiche
Massnahmen zur Eindämmung des Feuerbrandes gesetzt werden. Das
Landwirtschaftsamt ruft alle Bewohner des Landes auf verdächtige
Beobachtungen bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Das Landwirtschaftsamt weist speziell auf folgende Punkte hin:
Bei Verdachtsfall besteht Meldepflicht bei der Gemeindeverwaltung.
Bitte melden sie den genauen Standort und die betroffene Pflanzenart.
Nur die ausgebildeten Kontrolleure sind autorisiert Proben zu
nehmen.
Die Anweisungen der Kontrolleure sind strikt zu befolgen. Die
Kontrolleure sind vom Landwirtschaftsamt beauftragt die
erforderlichen Kontrollen vorzunehmen, im Verdachtsfall Proben zu
nehmen und sie sind ermächtigt Anweisungen zu erteilen. Die
Kontrolleure sind so instruiert, dass sie vor Ort über die zu
treffenden Massnahmen (Rückschnitt, Rodung, Entsorgung,
Hygienemassnahmen) entscheiden können.
Die gemeingefährliche Krankheit ist sehr infektiös und kann durch
Fehlmanipulationen oder Nichtbeachtung der Hygienemassnahmen durch
den Menschen verbreitet werden.
Keine Neuanpflanzungen von feuerbrandanfälligen Ziergehölzen.
Bitte behindern sie die Arbeit der Kontrolleure nicht, sie stehen
unter einem enormen Zeitdruck.
In Bezug auf die rechtliche Situation ist auszuführen, dass über
den Anhang zum Zollvertrag mit der Schweiz die Verordnung über
Pflanzenschutz SR 916.20 auch in Liechtenstein anwendbar ist.
Bezüglich Entschädigungen kann derzeit noch nichts Verbindliches
gesagt werden. Das Landwirtschaftsamt wird im August zuhanden der
Regierung einen Vorschlag erarbeiten.
Landwirtschaftsamt
   Julius Ospelt
Auskunftsperson:
   Mario Hundertpfund, Landwirtschaftsamt, 00423 236 66 08

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Nr. 354

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