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Bundesamt für Statistik

Die Sozialhilfestatistik im Kanton Bern Junge Altersgruppen besonders von Sozialhilfe betroffen

(ots)

Die Sozialhilfestatistik im Kanton Bern

Junge Altersgruppen besonders von Sozialhilfe betroffen
Stark von Sozialhilfe betroffen sind im Kanton Bern Kinder und 
Jugendliche sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren. Auch 
Ein-Personen-Haushalte (Alleinstehende) und vor allem 
Alleinerziehende sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen. 
Von den Personen, die Sozialhilfeleistungen beziehen, sind knapp 
zwei Drittel ledig oder geschieden. Dies geht aus der Auswertung der 
Daten hervor, die in den Gemeinden des Kantons Bern im Rahmen der 
Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik 
(BFS) im Jahr 2004 erhoben wurden. Im Kanton Bern wurde 2001 die 
eidgenössische Sozialhilfestatistik in 82 Stichprobegemeinden 
eingeführt. Damit stehen für diesen Kanton jährlich u.a. Daten zum 
soziodemographischen Hintergrund der Bezügerinnen und Bezüger von 
Sozialhilfeleistungen, zur Dauer der Unterstützung sowie zur 
familiären Situation der Unterstützten zur Verfügung. Städte 
besonders belastet Die Statistik zeigt, dass die grossen Städte 
Bern, Biel und Thun sowie ihre Agglomerationsgemeinden Köniz, 
Ostermundigen und Nidau stark belastet sind. Besonders hoch ist die 
Sozialhilfequote in Biel: 10,5 Prozent der Bevölkerung haben 
Leistungen der Sozialhilfe bezogen. In der Stadt Bern beträgt die 
Quote 4,7 Prozent. Die wichtigsten Gründe für den Bezug von 
Sozialhilfe waren in den letzten Jahren Arbeitslosigkeit sowie 
psychische, Gesundheits- und Suchtprobleme. Jugendarbeitslosigkeit 
und Lehrstellenmangel haben – als neues Phänomen - die Zahl der 
jungen Personen, die Sozialhilfeleistungen beanspruchen müssen, 
stark ansteigen lassen. Erhöhtes Risiko für Alleinstehende, Junge 
sowie Ausländerinnen und Ausländer 4,4 Prozent aller Haushalte im 
Kanton Bern erhalten Leistungen der Sozialhilfe. Bei Haushalten mit 
Alleinstehenden (7,3%) und mit Alleinerziehenden (19,3%) ist diese 
Quote und damit das Sozialhilferisiko deutlich höher. Hinsichtlich 
des Zivilstands zeigt sich dagegen ein vermindertes Risiko bei 
verheirateten (2,1%) und verwitweten (1,6%) Personen, während die 
Geschiedenen mit einer Quote von 8,3 Prozent weitaus am stärksten 
betroffen sind. Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund der 
Alterssicherung kaum auf Sozialhilfe angewiesen. Kinder und 
Jugendliche sind hingegen klar überproportional vertreten: 6,1 
Prozent der unter 18jährigen im Kanton Bern sind auf Sozialhilfe 
angewiesen und tragen damit gegenüber den anderen Altersklassen das 
grösste Sozialhilferisiko, gefolgt von den jungen Erwachsenen 
zwischen 18 und 25 Jahren mit 5 Prozent. In beiden Altersklassen ist 
die Sozialhilfeabhängigkeit im Jahr 2004 noch angestiegen. Die 
Sozialhilfequote der unterstützten Personen ist für jede 
Altersgruppe in den Städten deutlich höher als in den 
Agglomerationen und in den ländlichen Gemeinden. Zwei Drittel der 
unterstützten Personen sind Schweizerinnen oder Schweizer und ein 
Drittel ist ausländischer Nationalität. Bei einem Ausländeranteil 
von 13 Prozent im Kanton Bern ist damit das Sozialhilferisiko bei 
den Ausländerinnen und Ausländern deutlich höher als bei den 
Schweizerinnen und Schweizern. Tendenziell niedrigeres 
Bildungsniveau und die Familiengrösse spielen dabei eine wichtige 
Rolle. Sozialhilfeabhängigkeit trotz Erwerbstätigkeit 28 Prozent der 
Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger über 15 Jahre sind 
erwerbstätig. Davon arbeiten 31 Prozent in einer Vollzeitstelle, 21 
Prozent haben einen Beschäftigungsgrad zwischen 50 und 90 Prozent. 
Bei den Personen mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit handelt es sich 
vielfach um Personen, die wegen ihren Erziehungspflichten nicht 
einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. Mehr als ein 
Drittel der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ist erwerbslos 
und auf Stellensuche. 37 Prozent sind Nichterwerbstätige, davon 32 
Prozent vorübergehend arbeitsunfähig oder dauerinvalid. Ausbildung 
spielt eine wichtige Rolle Betrachtet man die Ausbildung der 
Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, liegt der Anteil 
der Personen, die nur die obligatorische Schule besucht haben, bei 
knapp 40 Prozent. Der Anteil in der Kantonsbevölkerung liegt dagegen 
nur bei rund 18 Prozent. Hingegen ist der Anteil von 
Sozialhilfebeziehenden deutlich tiefer bei den Personen, die eine 
höhere Ausbildung abgeschlossen haben. Dieser Sachverhalt 
verdeutlicht die Wichtigkeit der Ausbildung bei jüngeren Menschen 
und verweist auf die Problematik des Lehrstellenmarktes. Gründe für 
die Beendigung der Unterstützung durch die Sozialhilfe Als 
Hauptgründe für die Beendigung einer Unterstützung werden in 24 
Prozent der Fälle die Existenzsicherung durch eine 
Sozialversicherungsleistung, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 
(21%), sowie der Wechsel des Wohnortes (19%) genannt. Die 
Schweizerische Sozialhilfestatistik Die Schweizerische 
Sozialhilfestatistik wurde in enger Zusammenarbeit von Bund, 
Kantonen und Gemeinden phasenweise eingeführt. Im Kanton Bern wurde 
im Jahr 2001 mit der Erhebung begonnen. Dabei wurde das Verfahren 
der so genannten geschichteten Gemeindestichprobe angewendet. Die 
Stichprobe umfasst 82 der insgesamt 398 Gemeinden des Kantons. In 
den Gemeinden der Stichprobe werden alle Sozialhilfedossiers mittels 
eines einheitlichen Fragebogens erfasst. Diese Daten werden 
schliesslich mit einem Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton 
hochgerechnet. Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist 
die Sozialhilfequote. Diese misst den Anteil der unterstützten 
Personen an der Bevölkerung – gesamthaft oder für spezifische 
soziodemografische Gruppen. Die Sozialhilfequote ist damit ein 
Indikator für das Risiko, von Sozialhilfeleistungen abhängig zu 
werden bzw. von Armut betroffen zu sein. Die neue 
Sozialhilfestatistik ermöglicht Aussagen zu Risikogruppen, zum 
soziodemografischen Hintergrund, zur familiären Situation der 
Unterstützten, zur Höhe der geleisteten Hilfe und zur Dauer des 
Sozialhilfebezugs. Die Problemsituation und die Entwicklung in der 
Sozialhilfe lassen sich auf einer sachlichen und gesicherten 
Grundlage beobachten. Die Sozialhilfestatistik ist somit ein 
wichtiges Instrument für die Sozialpolitik der Kantone. Die 
Sozialhilfestatistik des Bundes wird auch eine wichtige Grundlage 
für das gesetzlich vorgeschriebene Controlling im Sozialbereich im 
Kanton Bern sein.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Auskunft:
Bundesamt für Statistik
Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.: 032 713 65 78
Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.: 032 713 64 75
Kanton Bern
Regula Unteregger, Vorsteherin Kant. Sozialamt, Tel.: 031 633 41 11
Heidi Oppliger, Abteilung Sozialberatung, Kant. Sozialamt, Tel.: 031 
633 78 72
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer 
Form finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
Die Medienmitteilungen des BFS können als elektronische Newsletter 
abonniert werden. 
Anmeldung unter http://www.news-stat.admin.ch

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