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Bundesamt für Statistik

20 Jahre Strafurteilsstatistik (1984-2003) Sanktionen: Bussen und bedingte Freiheitsstrafen dominieren

(ots)

20 Jahre Strafurteilsstatistik (1984-2003)

Sanktionen: Bussen und bedingte Freiheitsstrafen dominieren
 Von 1984 bis 2003 ist die Zahl der jährlich ins Strafregister 
eingetragenen Verurteilungen von 57'000 auf über 86'000 Fälle 
gestiegen. Die Analyse dieser Entwicklung nach Hauptsanktion zeigt 
praktisch eine Verdoppelung der Bussen und eine starke Zunahme der 
bedingten Freiheitsstrafen. Demgegenüber nehmen die unbedingten 
Freiheitsstrafen und die Massnahmen tendenziell ab. In über 90 
Prozent der Fälle beträgt die Dauer der unbedingten Freiheitsstrafen 
weniger als sechs Monate. Soweit einige wichtige Ergebnisse aus 20 
Jahren Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS). In 
20 Jahren (von 1984 bis 2003) wurden in der Datenbank der 
Strafurteile rund 1,5 Millionen Verurteilungen und 900'000 
Verurteilte registriert, wobei eine Person mehrmals verurteilt 
werden kann. In dieser Periode waren von den Verurteilten 87 Prozent 
Männer (1'235'350) und 59 Prozent Personen schweizerischer 
Nationalität (836'003). Unter den Hauptstrafen finden sich rund 
500'000 Bussen, 700'000 bedingte Freiheitsstrafen, 250'000 
unbedingte Freiheitsstrafen und 17'000 Massnahmen (hauptsächlich im 
Rahmen des Drogentherapie). Von 1984 bis 2003 stieg die Zahl der ins 
Strafregister eingetragenen Verurteilungen von 56'900 auf 86'200 
Fälle. Die Analyse dieser Entwicklung nach Hauptstrafe zeigt eine 
markante Zunahme der Bussen (+95%: 16'800 im Jahr 1984 und 32'700 im 
Jahr 2003) und eine deutliche Steigerung der bedingten 
Freiheitsstrafen (+54%: 26'900/1984 und 41'300/2003). Bei den 
unbedingten Freiheitsstrafen und den Massnahmen ergab sich hingegen 
eine Rückgang (unbedingte Freiheitsstrafen -7,5%: 12'600/1984 und 
11'700/2003; Massnahmen - 28%: 630/1984 und 450/2003). Der Grossteil 
der Zunahme der Verurteilungen ist auf einen starken Anstieg der 
Verstösse gegen folgende Gesetze zurückzuführen: 
Strassenverkehrsgesetz, Bundesgesetz über Aufenthalt und 
Niederlassung der Ausländer sowie Betäubungsmittelgesetz, und nicht 
etwa das Strafgesetzbuch. Eine Detailanalyse der unbedingten 
Freiheitsstrafen wegen bestimmter Vergehen ergibt eine leichte 
Zunahme der Mediandauer dieser Strafen in den letzten zwanzig 
Jahren. Dies dürfte ein Anzeichen für eine leichte Verhärtung der 
gerichtlichen Sanktionspraxis sein. Immer mehr Bussen Die bedingten 
und unbedingten Freiheitsstrafen machen rund zwei Drittel der 
Hauptstrafen aus, die Bussen das verbleibende Drittel. Die 
Verteilung der Sanktionen in der Strafurteilsstatistik widerspiegelt 
nur einen Teil der Realität, da die nur mit Busse bestraften 
Übertretungen nicht ins Strafregister eingetragen werden und damit 
nicht in der darauf basierenden Strafurteilsstatistik erscheinen. 
Die Zahl der von den Gerichten verhängten Bussen ist somit deutlich 
höher, lässt sich jedoch nicht beziffern. Die Busse kann alleine 
oder zusammen mit einer Freiheitsstrafe verhängt werden. Insgesamt 
umfassten 2003 zwei Drittel der Verurteilungen eine Busse (58'300). 
Von 1984 bis 2003 ist die Gesamtzahl dieser Verurteilungen um 91 
Prozent gestiegen (von 30'600/1984 auf 58'300/2003). 2003 wurden 
Bussen von insgesamt 50 Millionen Franken ins Strafregister 
eingetragen. Der Medianbetrag belief sich auf 650 Franken. Dominanz 
der kurzen Freiheitsstrafen 2003 wurden 11'700 unbedingte 
Freiheitsstrafen ausgesprochen; über 90 Prozent (10'600) dieser 
Strafen dauerten höchstens sechs Monate, rund 59 Prozent (6900) 
höchstens einen Monat. Ein grosser Anteil der kurzen unbedingten 
Freiheitsstrafen wird mittels alternativer Vollzugsformen verbüsst 
(gemeinnützige Arbeit, Hausarrest, Halbgefangenschaft). Weniger als 
1 Prozent der unbedingten Freiheitsstrafen (90 Fälle) wurden für 
mehr als fünf Jahre ausgesprochen. Geldstrafen künftig im Zentrum? 
Mit der Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs soll die 
Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur in äussersten Ausnahmefällen 
ausgesprochen werden; sie wird durch die Geldstrafe und 
gemeinnützige Arbeit ersetzt. Zudem wird die Obergrenze für bedingte 
Freiheitsstrafen von 18 Monaten auf zwei Jahre erhöht. Die 
Freiheitsstrafen dürften somit in Zukunft nur noch einen 
verschwindend kleinen Teil der Sanktionen ausmachen und das Feld 
fast vollständig den Geldstrafen überlassen. Die 
Strafurteilsstatistik wird es erlauben, die Umsetzung der Revision 
zu verfolgen. Hierbei gilt es zu bedenken, dass sämtliche 
Verurteilungen wegen Übertretungen (6000 Fälle im Jahr 2003) aus der 
Statistik verschwinden werden. Vor der Revision noch mit einer 
Haftstrafe sanktioniert, werden sie danach nur noch mit Busse 
bestraft und daher nicht mehr im Strafregister eingetragen.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Die Strafurteilsstatistik informiert über Zahl, Struktur und 
Entwicklung der im Strafregister eingetragenen Verurteilungen. Sie 
existiert in ihrer heutigen Form seit 1984 und erfasst Informationen 
über die Straftaten und die ausgesprochenen Sanktionen. Sie 
ermöglicht auch Analysen der demografischen Merkmale der 
verurteilten Personen (Geschlecht, Alter). Die Revision des 
allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches dürfte frühestens am 1. 
Januar 2007 in Kraft treten. Sie führt unter anderem die Geldstrafe 
im Tagessatzsystem ein, wobei maximal 360 Tagessätze zugelassen sind 
und ein Tagessatz höchstens 3000 Franken betragen kann. Das Gericht 
legt die Höhe des einzelnen Tagessatzes gestützt auf die 
persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Täters oder der 
Täterin fest.
Massnahmen: Das Strafgesetzbuch kennt verschiedene Arten von 
Massnahmen: Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern (Art. 42 StGB), 
Massnahmen an geistig Abnormen (Art. 43 StGB), Behandlung von Trunk- 
und Rauschgiftsüchtigen (Art. 44 StGB) und Einweisung in eine 
Arbeitserziehungsanstalt (Art. 100bis StGB) für junge Erwachsene 
(abgeschlossenes 18. Altersjahr bis 25. Altersjahr).
Auskunft:
Vanessa Robatti Mancini, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, 
Tel.: 032 713 69 59
Neuerscheinung:
BFS Aktuell  « Sanktionen: Bussen und bedingte Freiheitsstrafen 
dominieren. Entwicklung von 1984 bis 2003 ».
Bestellnummer: 582-0000. Preis: gratis, verfügbar auf der Homepage 
des BFS unter der folgenden Adresse : 
http://www.justice-stat.admin.ch » Publikationen
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer 
Form finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
Die Medienmitteilungen des BFS können als elektronische Newsletter 
abonniert werden. 
Anmeldung unter http://www.news-stat.admin.ch

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