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Bundesamt für Statistik

BFS: Sozialbericht 2002 für den Kanton Zürich

(ots)

Sozialbericht 2002 für den Kanton Zürich Zentren durch Sozialhilfeleistungen stark belastet

Im Kanton Zürich mussten 2002 36'400 Personen oder 2,9% der 
Bevölkerung mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Besonders 
stark belastet sind die Zentren Zürich und Winterthur. Seit Anfang 
der 90er Jahre nimmt die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von 
Sozialhilfeleistungen stark zu. Den vorgelagerten Bedarfsleistungen 
für AHV- und IV- Rentnerinnen und –Rentner kommt im Kanton Zürich 
eine wichtige existenzsichernde Rolle zu. Alleinerziehende Mütter, 
Kinder und Jugendliche sowie Alleinstehende sind häufig auf 
Sozialhilfe angewiesen. Dies geht aus dem neuen Sozialbericht 
hervor, der auf der Grundlage der Schweizerischen 
Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) für den 
Kanton Zürich erstellt wurde. Der neue Sozialbericht des Kantons 
Zürich vermittelt einen umfassenden Überblick über die Sozialhilfe 
im Kanton. Erstmals wurden auch die weiteren Bedarfsleistungen 
(Zusatzleistungen zur AHV/IV, Alimentenbevorschussung, 
Kleinkinder-Betreuungsbeiträge) im Kanton Zürich im Rahmen der neuen 
Sozialhilfestatistik des Bundes statistisch erfasst. Der Bericht 
enthält wichtige Informationen zur Struktur und Lage der 
Leistungsempfängerinnen und –empfänger, zum Leistungssystem und zum 
wirtschaftlichen und soziodemografischen Hintergrund. Mit diesem in 
Zusammenarbeit mit dem Sozialamt des Kantons Zürich erstellten 
Bericht veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) zum zweiten 
Mal Resultate der neuen Sozialhilfestatistik des Bundes. Wieder 
steigende Zahl der Sozialhilfefälle Im Kanton Zürich mussten im Jahr 
2002 über 36'400 Personen mit Sozialhilfeleistungen unterstützt 
werden. Seit 1990 steigen die Ausgaben und die Fallzahlen stark an. 
Auch 2002 war die Entwicklung – nach einem leichten Zwischenhalt im 
Vorjahr – durch steigende Fallzahlen und zunehmenden Nettoaufwand 
gekennzeichnet. Die Sozialhilfe muss immer häufiger für 
Bevölkerungsgruppen mit sozialen Risiken (z.B. familiäre 
Betreuungspflichten, Scheidung, fehlende Berufausbildung) die 
Existenzsicherung übernehmen. Im Durchschnitt der unterstützten 
Haushalte trägt die Sozialhilfe drei Viertel des Haushaltsbudgets. 
Für fast die Hälfte der Fälle (46%) muss die Sozialhilfe den 
gesamten finanziellen Bedarf abdecken. Es sind diejenigen Haushalte, 
die weder über ein Erwerbseinkommen verfügen noch ein Anrecht auf 
Sozialversicherungsleistungen haben. Im Kanton Zürich wurden netto 
im Jahr 2002 235 Mio Franken an Sozialhilfeleistungen und 471 Mio 
Fr. für die übrigen Bedarfsleistungen (ohne Gemeindezuschüsse) 
aufgewendet. Wichtige Rolle der Zusatzleistungen zur AHV und IV 
Erstmals wurden in der neuen Sozialhilfestatistik des Bundes im 
Kanton Zürich auch die vorgelagerten Bedarfsleistungen erfasst. 
Zusatzleistungen zur AHV und IV sind eine wichtige Ergänzung für die 
Existenzsicherung im Alter. Im Dezember 2002 wurden fast 20'800 
Personen ergänzend zur AHV unterstützt und 12'800 Personen bezogen 
Ergänzungsleistungen zur IV. Die einkommensschwachen AHV- 
Rentnerinnen und -Rentner leben häufig in den Zentrumsstädten: In 
der Stadt Zürich ist die Bezügerquote 50% höher als im gesamten 
Kanton und auch in Winterthur liegt sie deutlich über den übrigen 
Bezirksgruppen. Mit steigendem Alter nimmt die Quote der 
Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen deutlich zu. 27% 
der über 90Jährigen sind auf Zusatzleistungen angewiesen, Frauen 
deutlich häufiger als Männer. Hier ist von Bedeutung, dass viele 
ältere Rentnerinnen nicht über eine zweite Säule verfügen. 
Demgegenüber müssen bei den IV-Rentnerinnen und Rentnern die 
Jüngeren häufiger zusätzlich unterstützt werden. 
Alimentenbevorschussung und Kleinkinder-Betreuungsbeiträge oft nicht 
existenzsichernd Rund 5’000 Haushalte mit insgesamt 11'100 Personen 
beziehen im Kanton Zürich eine Alimentenbevorschussung. 1’100 
Haushalte mit 3’000 Personen werden mit 
Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen unterstützt. Während die Stadt 
Winterthur bei den Leistungen für Kinder und Familien 
überdurchschnittlich betroffen ist, ist die Stadt Zürich bei den 
anderen Leistungen am stärksten belastet. Über die Hälfte der 
Bezügerinnen und Bezüger dieser Leistungen sind Alleinerziehende. 
10% der Personen, welche Alimentenbevorschussung und 31% der 
Personen, welche Kleinkinder-Betreuungsbeiträge erhalten, sind 
zusätzlich auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Hohe Zentrumslasten 
Der Anteil der Bevölkerung, der mittels Sozialhilfeleistungen 
unterstützt werden muss, hängt stark von der Lage und Grösse der 
Gemeinde ab. 60% der Sozialhilfefälle des Kantons fallen auf die 
beiden Zentrumsstädte Zürich und Winterthur, obwohl hier nur etwas 
mehr als ein Drittel der Bevölkerung wohnt. Die beiden 
Zentrumsstädte und ein Teil der Agglomerationsgemeinden um Zürich 
sind besonders stark belastet. Während im gesamten Kanton 2,9% der 
Bevölkerung mit Sozialhilfe unterstützt wurde, liegt die 
Sozialhilfequote in Zürich und Winterthur über 4,5%. In der 
Bezirksgruppe Horgen, Meilen beträgt die Sozialhilfequote hingegen 
nur 1,8% und in Affoltern, Andelfingen, Winterthur-Land nur 1,0%. 
Kinder und Jugendliche, Alleinstehende und Alleinerziehende 
besonders stark betroffen Das Risiko der Abhängigkeit von 
Sozialhilfe hängt stark von der Wohn- und Familiensituation ab. 
Besonders gefährdet sind die Alleinstehenden und Alleinerziehenden 
sowie Familien mit mehr als zwei Kindern. Demgegenüber liegt das 
Armutsrisiko bei verheirateten und verwitweten Personen erheblich 
unter dem Durchschnitt. Hoch ist die Betroffenheit von Kindern und 
Jugendlichen unter 18 Jahren: Ihre Sozialhilfequote liegt im 
kantonalen Durchschnitt bei 5,3%, in den Städten Zürich und 
Winterthur gar bei über 9%. Das Sozialhilferisiko nimmt mit 
zunehmendem Alter ab. Ein wichtiges Risiko, von Sozialhilfe abhängig 
zu werden, ist eine fehlende Berufsausbildung: 50% der Sozialhilfe 
Beziehenden verfügen über keine berufliche Ausbildung. Lange 
Bezugsdauer Die grosse Mehrheit der Bezügerinnen und Bezüger von 
Sozialhilfe muss über eine längere Zeit hinweg unterstützt werden. 
31% der Fälle wurden für die Dauer von einem bis drei Jahren 
unterstützt und 26% der Fälle haben eine Bezugsdauer von über drei 
Jahren. Von den abgeschlossenen Fällen kann gut ein Drittel aufgrund 
einer besseren Erwerbssituation den Lebensunterhalt aus eigenen 
Kräften bestreiten. In gut einem weiteren Drittel können Leistungen 
Dritter (insbesondere Sozialversicherungsleistungen der IV und der 
Arbeitslosenversicherung) geltend gemacht werden. Bei 18% der 
abgeschlossenen Fälle liegt ein Wechsel des Wohnortes vor.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird phasenweise in enger 
Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden eingeführt. Der 
Kanton Zürich gehört zu den ersten Kantonen, die mit der Erhebung 
begonnen haben. Von den 171 Gemeinden des Kantons gehören 87 zu den 
Gemeinden der Stichprobe der Sozialhilfestatistik. Dabei handelt es 
sich um eine geschichtete Gemeindestichprobe. Die Stichprobe wurde 
im Kanton Zürich so gezogen, dass abgesehen von den Städten Zürich 
und Winterthur Auswertungen auf der Ebene von vier Bezirksgruppen 
möglich sind. Dazu wurden die Bezirke mit einem möglichst 
gleichartigen Umfeld zusammengefasst: 1. Bülach, Dietikon und Uster, 
2. Horgen und Meilen, 3. Dielsdorf, Pfäffikon und Hinwil, 4. 
Affoltern, Andelfingen und Winterthur-Land.
In den Gemeinden der Stichprobe werden alle Sozialhilfedossiers 
anhand eines einheitlichen Merkmalrasters erfasst. Die Daten aus den 
Stichprobengemeinden wurden mit einem Gewichtungsverfahren für den 
ganzen Kanton hochgerechnet.
Erstmals wurden auch die der Sozialhilfe vorgelagerten 
Bedarfsleistungen erfasst. Im Kanton Zürich sind dies:
-	Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen des 
Bundes, Kantonale Beihilfen, Gemeindzuschüsse)
-	Alimentenbevorschussung
-	Kleinkinder-Betreungsbeiträge
Während sich die Zusatzleistungen zur AHV/IV nur auf den Monat 
Dezember beziehen, liegen für alle anderen Leistungen Daten für das 
ganze Jahr 2002 vor, d.h. es wurden alle Fälle erfasst, welche 2002 
eine Geldleistung bezogen haben.
Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die 
Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der unterstützten Personen 
als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische 
soziodemografische Gruppen. Sie ist eine Indikator für das Risiko 
der Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen und der Armut.
Auskunft: 
Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 64 
75 
Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 65 
78
Verena Gerber, Fachstelle Sozialhilfestatistik Zürich und 
Ostschweiz,Tel. 01 225 12 24
Sozialamt des Kantons Zürich, Ruedi Hofstetter, Tel. 043 259 24 50
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, 
E- Mail:  order@bfs.admin.ch Neuerscheinung: BFS, Sozialbericht 
Kanton Zürich 2002, Neuchâtel 2004, Bestellnummer: 542-0200, Preis: 
30 Fr.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
19.02.2004

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