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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Hunde-Chip und Tierabfälle: 4 Verordnungen gehen in Anhörung

Bern (ots)

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat die
Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle (VETA) komplett 
überarbeitet und dem EU-Recht angeglichen. Damit soll ein 
reibungsloser Handel von Tieren und Tierprodukten mit EU-Partnern 
garantiert werden. Für die revidierte Verordnung beginnt heute die 
Anhörung. Im gleichen Paket stellt das Eidgenössische 
Volkswirtschaftsdepartement zudem Änderungen der 
Tierseuchenverordnung (TSV), der Verordnung über die Ein-, Durch- 
und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) und der 
Fleischuntersuchungsverordnung (FUV) zur Diskussion. Die Anhörung 
dauert bis zum 1. März 2004. In Anpassung an EU-Recht werden die 
tierischen Nebenprodukte neu in drei Kategorien aufgeteilt. 
Kategorie-1-Produkte müssen verbrannt, jene der Kategorie 2 können 
als Dünger oder zur Biogas-Produktion verwendet und 
Kategorie-3-Produkte, die risikoärmsten, können unter anderem 
Heimtieren verfüttert werden. Grundsätzlich soll damit eine 
weitergehende Nutzung von tierischen Nebenprodukten etwa zur 
Energiegewinnung möglich werden, ohne die wegen BSE erlassenen 
Einschränkungen aufzuweichen.
Im Entwurf der Tierseuchenverordnung ist eine Kennzeichnung von 
Hunden per unter die Haut eingepflanztem Mikrochip oder per 
Tätowierung vorgesehen. Bis Ende 2004 sollen alle Hunde in der 
Schweiz markiert und in einer Datenbank registriert sein. Um 
Kontrollen zu erleichtern, wird zusätzlich ein Hundeausweis mit 
Daten zu Impfungen, Krankheiten und Herkunft des Tieres ausgestellt. 
Die Kennzeichnung wird Abklärungen nach Beissunfällen, bei 
Seuchenausbrüchen oder das Suchen entlaufender Hunde erleichtern.
Die Anhörung - eine Vernehmlassung auf Departementsstufe - dauert 
bis zum 1. März. Die revidierten Verordnungstexte und ausführliche 
Erläuterungen finden Sie im Internet unter:
http://www.bvet.admin.ch/tiergesundheit/d/gesetzgebung/1_index.html
Auskünfte:
Marcel Falk,
Sprecher Bundesamt für Veterinärwesen,
Tel. 031 323 84 96

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