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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bekämpfung der Schwarzarbeit

Bern (ots)

09. Mai 2003 (EFD) Der Bund setzt sich zusammen mit
den Kantonen und Sozialpartnern für einen verstärkten, pragmatischen 
Kampf gegen die Schwarzarbeit ein. In seiner heute verabschiedeten 
Stellungnahme lehnt der Bundesrat aber eine Motion von Nationalrat 
Hans Widrig (CVP/SG) ab; Widrig hatte verlangt, auf allen 
Staatsebenen eine Straffung der Steuern und Abgaben vorzunehmen.
In seiner Motion vom 18. März 2003 ortete Widrig in der Anzahl der 
Steuern und Abgaben einen der Hauptgründe für die Zunahme der 
Schwarzarbeit in der Schweiz. Deshalb wollte er den Bundesrat 
beauftragen, zusammen mit den Kantonen und unter Einbezug der 
Gemeinden eine Straffung der Steuern und Abgaben vorzunehmen.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass bei der 
Schwarzarbeit die Beteiligten von öffentlichen Leistungen 
profitierten, ohne sich an den Kosten zu beteiligen. Schwarzarbeit 
sei widerrechtlich und müsse bestraft werden. Die durch die 
Schwarzarbeit hinterzogenen Beträge seien beträchtlich. Zusammen mit 
den Kantonen und Sozialpartnern wolle der Bundesrat darum für einen 
verstärkten, pragmatischen Kampf gegen die Schwarzarbeit sorgen.
Der Bundesrat setzt sich dabei für ein systematisches und 
transparentes Steuer- und Abgabewesen ein. Wie der Stellungnahme zur 
Motion Widrig weiter zu entnehmen ist, hat der Bundesrat 
Vereinfachungen des Abgabewesens unter anderem mit der formellen 
Steuerharmonisierung bei der direkten Bundessteuer umgesetzt; im 
Rahmen der neuen Finanzordnung beantragt er, die 
Satzdifferenzierungen bei der Mehrwertsteuer zu straffen. Daneben 
sind auch zahlreiche Revisionsbegehren und -projekte hängig - unter 
anderem die Familienbesteuerung und der Systemwechsel beim 
Eigenmietwert. Bei den Lenkungsabgaben namentlich im Bereich der 
Umwelt, des Verkehrs und der Gesundheit stehen aber die 
Wirkungseffekte im Vordergrund, weshalb deren Erhebung durchaus ihre 
Berechtigung hat, auch wenn sie im Einzelfall keine substanziellen 
Einnahmen zu generieren vermögen.
Auf kantonaler und kommunaler Ebene dagegen - so ist der 
Stellungnahme zur Motion weiter zu entnehmen - sind dem Bund 
aufgrund des föderalistischen Aufbaus der Schweiz enge Grenzen 
gesetzt. Die 26 Kantone und die fast 3000 Gemeinden würden ihre 
Steuern und Abgaben aufgrund ihrer eigenen Gesetzgebungen erheben. 
Da der Bund sein ausschliessliches Steuererhebungsrecht auf 
verhältnismässig wenige Steuern und Abgaben beschränke, hätten die 
Kantone einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung ihrer Steuern 
und Abgaben.
Wie der Stellungnahme weiter zu entnehmen ist, nutzt der Bund also 
die sich bietenden Gelegenheiten, in seinem Kompetenzbereich die 
Steuern zu straffen und zu vereinfachen. Bei den Kantonen und 
Gemeinden habe er aber nur beschränkten bis gar keinen Einfluss. 
Deshalb beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Auskunft: 
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 Andreas 
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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