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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung nur mit Teilbesteuerung von Veräusserungsgewinnen

Bern (ots)

20. Nov 2002 (EFD) Der Bundesrat will eine Milderung
der wirtschaftlichen Doppelbelastung mit einer Teilbesteuerung von 
Veräusserungsgewinnen verbinden. Eine einseitige Entlastung der 
Dividenden im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wäre seiner 
Ansicht nach nicht nur steuersystematisch, sondern auch 
haushaltspolitisch bedenklich, wie er in seiner Stellungnahme zu 
einer Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und 
Abgaben (WAK) schreibt. Er beantragt, Umwandlung der Motion in ein 
Postulat.
Die WAK des Nationalrates hatte in ihrer Motion vom 29. Oktober 2002 
verlangt, die angekündigten Vorschläge zur Unternehmenssteuerreform 
II möglichst rasch vorzulegen und den Eidgenössischen Räten bis 
Mitte 2003 eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II zu 
unterbreiten. Insbesondere sei von der Einführung einer 
Beteiligungsgewinnsteuer abzusehen.
Der Bundesrat macht in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme 
deutlich, dass er die derzeit bestehende wirtschaftliche 
Doppelbelastung durch die Einführung einer Teilbesteuerung der 
Einkünfte der Risikokapitalgeber mildern wolle. Diese Wirkung könne 
erzielt werden, indem steuerlich grundsätzlich nicht mehr zwischen 
Kapitalerträgen und Kapitalgewinnen unterschieden werde. Dadurch 
werde die Entscheidungsneutralität des Steuersystems spürbar 
gestärkt; fiskalische Überlegungen für das Reinvestitions- und 
Ausschüttungsverhalten verlören an Bedeutung. Die Finanzierung werde 
somit vermehrt aufgrund betriebswirtschaftlicher und nicht 
steuerlicher Überlegungen vorgenommen.
Laut Bundesrat kommt eine Milderung der wirtschaftlichen 
Doppelbelastung allerdings nur mit einer Teilbesteuerung von 
Veräusserungsgewinnen in Frage. Eine einseitige Entlastung der 
Dividenden wäre nicht nur steuersystematisch, sondern auch 
haushaltspolitisch bedenklich, da die Reformvorlage keine 
erheblichen Mindereinnahmen generieren dürfe. Mittels flankierender 
Massnahmen sollen zudem auch Personenunternehmen steuerlich besser 
gestellt werden. Zum einen sei die Umwandlung in 
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften nicht mehr mit einer 
fünfjährigen Sperrfrist bezüglich Veräusserung der daraus 
entstandenen Beteiligungsrechte zu belegen. Zum anderen könnten auch 
die steuerlichen Folgen bei definitiver Aufgabe der selbständigen 
Erwerbstätigkeit gemildert werden. Mit diesen Massnahmen würden 
somit heute bestehende Ärgernisse des Steuersystems eliminiert.
Der Bundesrat will eine Vorlage in die Vernehmlassung schicken, die 
ein hohes Mass an Konsensfähigkeit erreicht und namentlich von den 
Kantonen mitgetragen wird. Wegen dieser anspruchsvollen und 
zeitraubenden Aufgabe könne die Botschaft erst im Laufe des zweiten 
Semesters 2003 vorgelegt werden. Beantragt wird daher, die Motion in 
ein Postulat umzuwandeln.
Auskunft: 
Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 58
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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