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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht: Vernehmlassung eröffnet

Bern (ots)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
eröffnet die Vernehmlassung über ein Verordnungspaket zum neuen 
Chemikalienrecht. Die Verordnungen bezwecken eine Harmonisierung mit 
dem EU-Recht unter Wahrung beziehungsweise Verbesserung des 
Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Bestehende Bestimmungen werden 
dem technischen Fortschritt angepasst und Handelshemmnisse gegenüber 
den wichtigsten Handelspartnern abgebaut.
Bei den Verordnungsentwürfen handelt es sich um 
Ausführungsbestimmungen zum Umweltschutzgesetz sowie zum neuen 
Chemikaliengesetz, das zusammen mit den Verordnungen – 
voraussichtlich auf den 1. Januar 2005 – in Kraft gesetzt werden 
soll. Die integralen Bestimmungen umfassen sowohl Aspekte des 
Verbraucher-, als auch des Arbeitnehmer- und des Umweltschutzes. Das 
Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und 
Kommunikation (UVEK) sowie das Eidgenössische 
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) waren an der Ausarbeitung der 
Entwürfe beteiligt.
Die Chemikalienverordnung regelt die Pflicht zur Selbstkontrolle des 
Herstellers, die allgemeinen Bestimmungen über die Einstufung, 
Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, die Anmeldepflicht für 
neue Stoffe sowie die Meldepflichten für Stoffe und daraus 
hergestellte Zubereitungen. Die neue Verordnung sieht nun eine 
zentrale Anmelde- und Zulassungsstelle vor. Bisher entfiel diese 
Aufgabe auf verschiedene Bundesämter. Die Beurteilung und Zulassung 
von Chemikalien bleibt die Aufgabe des Bundes. Der Vollzug vor Ort 
soll weiterhin den Kantonen obliegen.
Die Biozidprodukteverordnung hält die besonderen Anforderungen für 
die Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln wie 
Desinfektionsmittel oder Konservierungsmittel fest.
Als Ergänzung zu diesen beiden Verordnungen enthält die Chemikalien- 
Risikoreduktions-Verordnung Spezialvorschriften für Chemikalien, die 
eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Die 
Bestimmungen umfassen spezielle Etikettierungsvorschriften, 
Rückgabe- und Rücknahmepflichten bis hin zu Abgabe-, Anwendungs- und 
Produktionsverboten. Wer besonders gefährliche Chemikalien abgibt, 
muss über Sachkenntnisse verfügen, und für bestimmte Anwendungen 
sind Bewilligungen oder Fachausweise vorgesehen.
In der Chemikalien-Ein-und-Ausfuhr-Verordnung werden die von der 
Schweiz im Januar 2002 ratifizierten Bestimmungen der 
internationalen Konvention von Rotterdam umgesetzt.
Gesamthaft betrachtet erhöht das neue Chemikalienrecht den Schutz 
der Gesundheit von Mensch und Umwelt und stärkt zudem den 
Chemiestandort Schweiz.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2004. Innert dieser Frist 
können Stellungnahmen beim Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern, 
eingereicht werden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der 
Internetseite http://www.parchem.ch oder beim Bundesamt für 
Gesundheit (E-Mail:  parchem@bag.admin.ch) erhältlich.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Chemikalien 
Eva Reinhard, Leiterin des Projektes Ausführungsrecht zum 
Chemikaliengesetz (PARCHEM)
Telefon 031 322 95 05
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie
Telefon 031 322 69 55

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