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Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge

Bern (ots)

Medienmitteilung 29. Januar 2003 Im letzten Jahr gab
die berufliche Vorsorge BV Anlass zu heftigen Diskussionen. Der 
Bundesrat hat die Problemfelder ausführlich diskutiert und ein 
Arbeitsprogramm zur Sicherung und Weiterentwicklung des Systems 
verabschiedet.
Die Diskussionen um den Mindestzinssatz und die Aufsicht in der 
beruflichen Vorsorge, die schlechte Entwicklung an den Börsen und 
die Probleme bei grossen Versicherungseinrichtungen haben in weiten 
Teilen der Bevölkerung zu einer Verunsicherung geführt. Der 
Bundesrat hat daher ein umfassendes Arbeitsprogramm zur Analyse und 
Behebung von Schwachstellen und zur Umsetzung der vom Parlament 
geforderten Massnahmen beschlossen. Die Agenda "Sicherung und 
Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge" hat drei Schwerpunkte: 
Systemfragen, finanzielle Stabilität und Umsetzung 1. BVG-Revision.
Bei den Systemfragen werden Arbeiten eingeleitet, die das System 
längerfristig absichern und zukunftstauglich gestalten sollen und 
mit denen - eine Optimierung der Aufsicht und Oberaufsicht erreicht 
werden soll; - eine neue Rechtsform für die Vorsorgeeinrichtungen 
geschaffen werden soll, um den Zielsetzungen des BVG besser gerecht 
zu werden; - die Stellung der Lebensversicherer in der beruflichen 
Vorsorge überprüft und der gesetzgeberische Handlungsbedarf aufzeigt 
werden soll, um die Durchführung des BVG sicherzustellen. - 
Entscheidgrundlagen zu erarbeiten sind im Hinblick auf eine mögliche 
freie Wahl der Pensionskasse bis Ende 2005 Der Bundesrat hat zur 
Umsetzung dieser Arbeiten die Einsetzung von zwei 
Expertenkommissionen und einer interdepartementalen Arbeitsgruppe 
beschlossen.
Bei der finanziellen Stabilität der beruflichen Vorsorge geht es um 
die möglichst rasche Verbesserung des Instrumentariums zur 
Durchführung von Sanierungsmassnahmen bei Pensionskassen mit 
Unterdeckungen. Geplant sind:
-	eine Botschaft zur Revision des BVG  betr. 
Sanierungsmassnahmen bis im Frühjahr 2003
- 	eine Studie über kurz- und mittelfristige 
Finanzierungsrisiken der Pensionskassen, in der auch die Situation 
öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen geprüft werden soll bis 
September 2003
-	die Überprüfung des Mindestzinssatzes im Oktober 2003
-	ein Bericht des BSV zur finanziellen Lage der 
Vorsorgeeinrichtungen im Dezember 2003
Bei der Umsetzung der 1. BVG-Revision bzw. von weiteren 
parlamentarischen Forderungen sieht der Bundesrat vor:
- Ende 2003 die Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens zur 
Revision der BVV 2 für die Umsetzung der 1. BVG-Revision 
- die Erarbeitung von Berichten zu verschiedenen Fragestellungen
Diese Planung gewährleistet, dass Parlament und Bundesrat ihre 
Entscheidfindung bei der Sicherung und Weiterentwicklung der 
beruflichen Vorsorge auf seriös erarbeiteten Grundlagen rechtzeitig 
treffen können.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
					Presse- und 
Informationsdienst
Auskünfte:				031 322 90 61
Jürg Brechbühl, Vizedirektor
Bundesamt für Sozialversicherung

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