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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesrat verabschiedet den ersten Bericht zur Umsetzung des UNO-Übereinkommens gegen die Frauendiskriminierung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat den ersten Bericht an die UNO über
die rechtliche und tatsächliche Situation der Frauen in der Schweiz
verabschiedet. Als erster umfassender Bericht wird er sowohl als
Grundlage für die Diskussion mit der UNO als auch für einen
sachlichen Dialog über Gleichstellungsfragen in der Schweiz dienen.
Der Bericht zur Umsetzung des UNO-Übereinkommens gegen die
Frauendiskriminierung ist die erste umfassende Bestandesaufnahme der
aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Situation der Frauen in der
Schweiz. Gemäss den Vorgaben des Übereinkommens befasst er sich im
Besonderen mit Themen wie Frauenhandel/Prostitution, politisches und
öffentliches Leben, Staatsangehörigkeit, Bildung, Berufsleben,
Gesundheit, Frauen auf dem Lande und Familie. Er enthält zudem
ausgewählte statistische Angaben zum Vergleich der Situation von
Frauen und Männern in Bildung, Arbeit und Politik.
Der Bericht macht deutlich, dass die Gleichstellung von Frauen und
Männern in der Schweiz in den letzten Jahren besonders im rechtlichen
Bereich Fortschritte erzielt hat. Einige gesetzliche
Ungleichbehandlungen sind abgeschafft oder abgeschwächt worden.
Demgegenüber zeigen sich aber in vielen Lebensbereichen noch immer
grosse faktische Unterschiede zwischen Frauen und Männern, so etwa in
der höheren Bildung, im Berufsleben, in der Verteilung von bezahlter
und unbezahlter Arbeit und in der Beteiligung an politischen
Entscheidungsprozessen. Als fundierter Überblick über die aktuelle
Situation wird der Bericht als neue Grundlage für eine sachliche
Diskussion über Gleichstellungsfragen in der Schweiz dienen können.
Der Bericht ist unter der Federführung des Eidgenössischen Büros
für die Gleichstellung von Frau und Mann entstanden. Andere Stellen
der Bundesverwaltung haben dazu massgebliche Beiträge geleistet,
ebenso die Kantone. In einem Vernehmlassungsverfahren erhielten zudem
auch verwaltungsexterne Interessierte Gelegenheit zur
Meinungsäusserung.
Mit der Ratifizierung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung im Jahre 1997 hatte sich die Schweiz
verpflichtet, dem zuständigen UNO-Kontrollausschuss regelmässig über
die Situation in der Schweiz zu berichten. Der Kontrollausschuss, der
aus unabhängigen Expertinnen und Experten besteht, wird den Bericht
voraussichtlich in einigen Monaten kritisch prüfen und mit einer
Schweizer Delegation öffentlich diskutieren.

Kontakt:

Patricia Schulz
Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann
Tel. +41/31/322'68'40

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Hinweis:
Der Bericht wird Ende Januar in Papierform und auf Internet
veröffentlicht. Er kann beim Eidgenössischen Büro für die
Gleichstellung von Frau und Mann bestellt (Tel. +41/31/322'68'43,
Fax +41/31/322'92'81, E-Mail ebg@ebg.admin.ch) oder auf Internet als
pdf-Datei unter www.equality-office.ch abgerufen werden.

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