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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Allgemeine Abteilung der Klinik Hohenegg von Zürcher Spitalliste gestrichen Bundesrat weist Beschwerde im Hauptpunkt ab

Bern (ots)

03.06.2005. Der Bundesrat hat am Freitag die
Beschwerde der Psychiatrischen Klinik Hohenegg gegen die Streichung 
von der Zürcher Spitalliste abgewiesen. Zugleich hat er den 
Regierungsrat des Kantons Zürich angewiesen, die Aufnahme der 
Halbprivat- und Privatabteilung der Klinik in die Spitalliste neu zu 
beurteilen.
Der Bundesrat weist die Beschwerde gegen die Streichung der 
allgemeinen Abteilung der psychiatrischen Klinik Hohenegg von der 
Zürcher Spitalliste Psychiatrie 2005 ab:
Die Psychiatrieplanung des Kantons Zürich hat die 
gesetzlichen Voraussetzungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 
erfüllt. Dazu gehören eine Bedarfsanalyse, sowie die Zuweisung und 
Sicherung der entsprechenden Kapazitäten durch Leistungs-aufträge an 
Spitäler, welche auf der kantonalen Liste aufgenommen sind.  
Der Bundesrat sieht im vorliegenden Fall keine fehlerhafte Ausübung 
des Ermessensspielraumes des Kantons Zürich.  Der Zürcher 
Regierungsrat hat überzeugend dargelegt, dass die bestehende 
Überkapazität von rund 250 Betten in der Psychiatrie nur durch die 
Schliessung ganzer Betriebseinheiten zweckmässig abgebaut werden 
kann.
Die Streichung wird in sechs Monaten rechtswirksam. Die Klinik 
Hohenegg hatte Mitte August 2004 beim Bundesrat eine Beschwerde 
gegen ihre Streichung von der Zürcher Spitalliste eingereicht. Die 
Klinik begründete ihre Beschwerde insbesondere damit, dass die 
angepasste Spitalliste keine gesundheitspolitische, sondern eine 
finanzpolitische Rationalisierungsmassnahme sei. Die Spitalplanung 
erfülle die Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 
nicht.
Zulassung der Halbprivat- und Privatabteilung prüfen
Hingegen hebt der Bundesrat den Beschluss des Zürcher 
Regierungsrates auf, welcher die Halbprivat- und Privatabteilung der 
Klinik Hohenegg betrifft. Für diese Leistungen besteht keine 
Planungspflicht der Kantone. Der Bundesrat weist deshalb den Zürcher 
Regierungsrat an, die betrieblichen und medizinischen 
Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen und die Klinik Hohenegg 
gegebenenfalls für die Behandlung zusatzversicherter Personen in die 
Spitalliste Psychiatrie 2005 aufzunehmen.
Weitere Auskünfte:
Niculo Wieser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 323 02 94

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