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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung bei Ermittlungen zum Crossair-Absturz bei Bassersdorf eingestellt

Bern (ots)

17.11.2004. Der ausserordentliche Bundesanwalt Peter
Heuberger hat das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen 
Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung eingestellt, nachdem sich 
die in einer Strafanzeige vorgebrachten Verdachtsmomente nicht 
erhärtet haben.
Am 14. März 2004 wurde bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige 
eingereicht wegen des Verdachts, der Verwaltungsrat der Swiss habe 
schon vor dem Rücktritt von André Dosé als Swiss-CEO am 9. März 2004 
Informationen aus der Bundesanwaltschaft über eine bevorstehende 
Ausweitung des Ermittlungsverfahrens zum Crossair- Absturz bei 
Bassersdorf vom November 2001 auf Herr Dosé erhalten.
Der Aargauer Staatsanwalt Peter Heuberger wurde am 7. April 2004 vom 
Bundesrat mit der Durchführung des gerichtspolizeilichen 
Ermittlungsverfahrens als ausserordentlicher Bundesanwalt betraut. 
Er kommt in seinen Ermittlungen zum Schluss, dass sich der 
Anfangsverdacht nicht erhärtet habe.
Der ausserordentliche Bundesanwalt hat folglich das 
Ermittlungsverfahren eingestellt.
Weitere Auskünfte:
René Bühler, Fürsprecher, Generalsekretariat EJPD,  
Tel. 031 324 48 20

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