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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: - Sperrfrist: 26.08.04, 1200 - Extremismus in der Schweiz: Nationale Sicherheit nicht schwerwiegend bedroht - Bericht des Bundesrates zu Handen des Parlaments

(ots)

26.08.2004. Das Phänomen Extremismus in der Schweiz wird in einem umfassenden Bericht neu beleuchtet. Das Papier bietet in komprimierter Form Informationen über die Aktivitäten extremisti- scher Bewegungen und beurteilt deren Gefährdungspotenzial. Fazit: Die nationale Sicherheit wird zurzeit durch keine extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner gestrigen Sitzung zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der aktuelle Extremismusbericht ist die Antwort auf ein Postulat, 
das die CVP-Fraktion 2002 im Parlament eingereicht hatte und blickt 
zurück bis ins Jahr 1992, als der Bundesrat den ersten 
Extremismusbericht vorgelegt hatte. Die Darstellung beruht auf 
Erkenntnissen der Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone, die 
diese im Rahmen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der 
inneren Sicherheit (BWIS) gewonnen ha-ben. Der Bericht wurde vom 
Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im Bundesamt für Polizei 
(fedpol) erarbeitet.
Das Fazit: Die nationale Sicherheit der Schweiz wird zurzeit durch 
keine extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht. Rechtsextrem 
motivierte Aktivitäten gefährden teils punktuell, teils lokal die 
öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Eine grössere Gefahr geht 
zur-zeit von linksextremen Exponenten aus. Die Situation bei 
ausländischen extremistischen und religiös motivierten 
extremistischen Gruppen ist insge-samt als ruhig, aber gespannt zu 
bezeichnen. Das Mobilisierungspotenzial ausländischer 
extremistischer Gruppen bleibt vorhanden, und eine Ände-rung der 
politischen Situation in ihren Heimatländern könnte zu einer Zu- 
nahme der Gefährdung auch in der Schweiz führen. Extremistische 
Aktivi-täten von Ausländern in der Schweiz (z.B. logistische 
Unterstützung) kön-nen aber nicht nur eine Beeinträchtigung der 
inneren Sicherheit sein, son-dern auch zu politischem Druck auf die 
Schweiz durch Staaten führen, die in direktem Konflikt mit diesen 
Organisationen stehen.
Der Bundesrat hat bereits eine Reihe präventiver und repressiver 
Mass-nahmen getroffen, um rechtswidrige Tätigkeiten extremistischer 
Organisa-tionen in der Schweiz zu verhindern oder zu bekämpfen. Dazu 
gehören die Verschärfung des Waffenrechts, die Beobachtung einer 
konsequenten Um-setzung der Rassismus-Strafnorm, die 
Internetüberwachung und als ultima ratio auch Organisationsverbote. 
Für die Einschränkung von Propaganda und Beschaffungstätigkeiten 
bietet die Schweizer Gesetzgebung momentan wenig Handlungsspielraum: 
Mit neuen Rechtsgrundlagen soll deshalb den Phänomenen Rassismus, 
Gewaltpropaganda und Gewalt, vor allem bei Sportveranstaltungen, 
entge-gengetreten werden. Die geplanten Regelungen werden eine 
Verstärkun-gen des straf- und verwaltungsrechtlichen 
Instrumentariums wie auch der Prävention enthalten.
Extremismus kann auch der Nährboden für Terrorismus sein: Nach den 
Terroranschlägen vom 11. September 2001 gewann die Frage der Terro- 
rismusprävention und -abwehr an Bedeutung und Dringlichkeit. Der 
Bun- desrat ordnete deshalb im Sommer 2002 an, die Rechtsgrundlagen 
des präventiven Staatsschutzes grundsätzlich zu überprüfen und 
geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Die Arbeiten an den beiden 
entsprechenden Revisionspaketen zum BWIS sind zurzeit im Gange.
Der Bericht wird im Bundesblatt publiziert und ist im Internet 
abrufbar auf www.fedpol.admin.ch unter den Punkten Aktuell – 
Berichte.
Weitere Auskünfte:
Jürg Bühler, stv. Chef Dienst für Analyse und Prävention, Tel. 031 
322 36 07

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