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Crossair

Crossair zum Entscheid der Rekurskommission

Basel (ots)

Entscheid der Rekurskommission des UVEK vom 17.
Dezember 2001 im Beschwerdeverfahren Betriebsreglement II
Die Crossair begrüsst den Entscheid der Rekurskommission, dass den
Beschwerden der Anwohner gegen die Genehmigung des Betriebsreglement
II keine aufschiebende Wirkung zukommt.
Mit Bedauern und Befremden nimmt die Crossair jedoch zur Kenntnis,
dass die REKO mit einer vorsorglichen Massnahme das Nachtflugverbot
ausgedehnt hat. Die durch das Betriebsreglement II eingeführten
Änderungen müssen sich nach Auffassung der Crossair auf Massnahmen
beschränken, die sich durch die von Deutschland einseitig erlassene
Verordnung zwingend ergeben. Die Ausdehnung des Nachtflugverbots
gehört nicht dazu.
Crossair prüft, ob sie den Entscheid anfechten wird.

Kontakt:

Crossair, Corporate Communications
Postfach, CH - 4002 Basel
Tel.: +41 61 325 45 53
Fax: +41 61 325 35 54
E-mail: wim@crossair.ch
Internet: www.crossair.com

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