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CONSILIUM Rechtskommunikation GmbH

Berliner Landgericht bestätigt Testierfähigkeit des Unternehmers Peter Dussmann - Erklärung der Witwe Catherine von Fürstenberg-Dussmann

01.02.2023 – 16:11

Berlin (ots)

Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 1. Februar 2023 die Testierfähigkeit des Unternehmers Peter Dussmann bestätigt. Seine Witwe Catherine von Fürstenberg-Dussmann setzte sich hierfür neun Jahre lang ein.

In einem deutsch-sprachigen Video-Statement nimmt Catherine von Fürstenberg-Dussmann dazu persönlich Stellung. Zum Videomaterial, inkl. Rohfassung gelangen Sie über diesen Link.

Das Transkript im Wortlaut:

"Heute hat das Gericht den letzten Willen meines Mannes, Peter Dussmann, bestätigt und dafür bin ich sehr dankbar. Es sind lange neun Jahre vergangen und manchmal war diese sehr persönliche Familienangelegenheit für mich schwierig und schmerzhaft. Aber ich hielt es für wichtig, mich für meinen Mann einzusetzen, um sicherzustellen, dass seine Wünsche anerkannt werden. Obwohl es möglich ist, dass unsere Tochter Berufung einlegt, ich bin zuversichtlich, in die Entscheidung des Gerichts und hoffe wirklich, dass ich und meine Tochter Angela können das alles hinter uns bringen und ein neues Kapitel in unser Leben schreiben. Das Leben ist zu kurz."

Pressekontakt:

RA Martin Wohlrabe
Geschäftsführer
CONSILIUM Rechtskommunikation GmbH
Tel.: +49 30 20 91 29 7 0
E-Mail: wohlrabe@consilium.media

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