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physioswiss

ZWEI-KLASSEN-GESELLSCHAFT IN DER PHYSIOTHERAPIE IST REALITÄT

04.09.2014 – 09:10

Sursee (ots)

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. August 2014 festgestellt, dass die bislang gültige physiotherapeutische Tarifstruktur mit der CSS, Helsana, Sanitas und KPT sowie mit all deren Tochtergesellschaften nicht mehr gültig ist. Dieser Leitentscheid ist für die Curafutura-Kassen niederschmetternd. Für deren Patienten gibt es für den Kanton Thurgau keine gültige Tarifstruktur mehr und lässt die von physioswiss seit langem propagierte Gefahr der Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Grundversorgung mit Physiotherapie wahr werden. Bei den Patienten dieser vier Curafutura-Kassen herrschen ab sofort neue Voraussetzungen. Wie und zu welchen Bedingungen behandelt wird, ist nun nicht mehr klar. physioswiss eruiert zurzeit das weitere Vorgehen und wird alsbald weiter kommunizieren.

Der Bundesrat hat mit einem offiziellen Schreiben vom 7. Juni 2013 mitgeteilt, dass die Kantonsregierungen für die Festlegung der Taxpunktwerte zuständig sind. Thurgau hat am 2. April 2013 entschieden, den Taxpunktwert um 5 Rappen zu erhöhen. Dagegen haben die Versicherer Einsprache erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Kantons Thurgau nun wieder mit der Aufforderung um Überarbeitung zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hält im Urteil weiter fest, "dass dem Tariffestsetzungsentscheid des Regierungsrates [...] keine gültige Tarifstruktur zugrunde liegt und sich der Beschluss in mehrfacher Hinsicht als bundesrechtswidrig erweist[...]". Für die Patienten der Curafutura-Kassen gibt es für den Kanton Thurgau keine gültige Tarifstruktur mehr. Diese Krankenkassen strafen mit ihrem Verhalten nicht nur die Physiotherapeuten, sondern auch ihre eigenen Patienten.

Nun ist es an diesen Kassen, so schnell als möglich eine Lösung im Sinne aller zu finden.

Kontakt:

Daniel Amstutz, Bereichsleiter Kommunikation
041 926 69 10 / daniel.amstutz@physioswiss.ch

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