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interGGA AG

Keine Ausschreibungspflicht für die interGGA AG

21.03.2013 – 08:27

Reinach (ots)

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat gestern entschieden, dass die interGGA nicht ausschreibepflichtig ist. Damit wurde auf die Beschwerde der ImproWare AG nicht eingegangen. Dies ermöglicht interGGA neue Dienstleistungen, wie Mobiltelefonie, zeitversetztes Fernsehen und attraktive Kombiangebote, zeitnah einzuführen.

Im Oktober 2012 hat die interGGA einen Dienstleistungsauftrag ausgeschrieben. Ziel der Ausschreibung ist es, den Kunden ein möglichst breites Angebot an zukunftsorientierten und konkurrenzfähigen Dienstleistungen bieten zu können. Darüber hinaus soll die Marktposition der interGGA gefestigt und ausgebaut werden.

Gegen die Ausschreibung hat die ImproWare im Oktober 2012 Beschwerde erhoben. Dabei unterstellte sie der interGGA eine Ungleichbehandlung. Angeblich könne nur eine Firma in der Schweiz die Ausschreibungskriterien erfüllen. Trotzdem haben mehrere Anbieter auf die Ausschreibung reagiert und ihre Angebote eingereicht.

Verwaltungsratspräsident Karl Schenk äusserte sich wie folgt: «Der Markt auf dem die interGGA tätig ist, ist von zunehmendem Wettbewerb geprägt. Um auf das dynamische Marktumfeld reagieren zu können, ist ein Ausbau der Produktpalette der interGGA unumgänglich. Jede weitere Verzögerung bei der Einführung neuer Dienstleistungen durch die ImproWare auf Kosten der Einwohner kann nicht toleriert werden. Deshalb setzt sich die interGGA dafür ein, die Erwartungen und Bedürfnisse der Einwohner mit interGGA-Anschluss so bald wie möglich zu erfüllen.»

Das Kabelnetz Ihrer Gemeinde - interGGA ist mit rund 44'000 Kunden eine der grössten Kabelnetzanbieter in der Schweiz. Über das Kabelnetz sind 180 Radio-Programme, 230 digitale (inklusive 33 HD-Sender) und 39 analoge TV-Sender in bester Qualität ohne vorgeschriebene Set-Top-Box und ohne Zusatzkosen zu empfangen. Zudem bietet die interGGA ihren Kunden Breitband-Internet und Breitband-Telefonie zu sehr günstigen Konditionen an. Die interGGA wurde 2002 mit dem Ziel gegründet, die Einwohner der beteiligten Gemeinden kostengünstig mit innovativen Kabelnetzdienstleistungen zu versorgen. Aktionäre sind die angeschlossenen Gemeinden.

Kontakt:

interGGA Media Service
Pfeffingerstrasse 3
CH-4153 Reinach
E-Mail: info@intergga-ag.ch
Tel.: +41/61/711'55'55
Fax: +41/61/711'55'56
Web: www.intergga-ag.ch

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