Geschworene werden Huffingtons Ansprüche gegen Carlyle Group wegen unlauterer und irreführender Praktiken anhören
01.05.2012 – 21:55
Boston (ots/PRNewswire)
Die gegen Carlyle Group, David Rubenstein, einen der Gründer der Carlyle Group, T.C. Group, LLC und Carlyle Investment Management LLC vom ehemaligen Abgeordneten Michael Huffington wegen unlauterer und irreführender Praktiken gestellten Ansprüche werden nach einem Urteil des Delaware Superior Court [Kreisgericht] von Geschworenen angehört.
Die Ansprüche Huffingtons basieren auf einer Investition im Jahr 2007 in Höhe von $ 20 Millionen in einen von Carlyle gestützten Investmentfonds. Der Fonds brach ein Jahr nach der Investition durch Huffington zusammen, obwohl Rubenstein und Carlyle mehrmals versicherten, die Investition Huffingtons würde in einen Fonds erfolgen, der Huffingtons konservativer und wenig riskanter Anlagestrategie entspreche.
In der Klage erklärt Huffington, dass er die Investition vorgenommen habe, nachdem ihm Rubenstein versichert hatte, dass das ?Verlustrisiko" der Investition ?sehr beschränkt" sei. Erst einige Zeit nach der Investition erfuhr Huffington, dass es sich um einen Anlagefonds mit hohem Verschuldungsgrad und Risiko handle. Huffington gibt an, dass ihm Carlyle, nachdem er die Investition vorgenommen hatte, auch weiterhin versicherte, dass seine Anlage sicher sowie konservativ und er vollständig geschützt sei, wenn er die Wertpapiere bis zur Fälligkeit hielte, und, dass die Wertpapiere ?keinem Kreditrisiko" unterlägen. Bevor der Fonds zusammenbrach, war ?der Fonds angeblich mit über dreitausend Prozent verschuldet".
In dem 43-seitigen Urteil schrieb Richter Jan R. Jurden vom New Castle County Delaware Superior Court, dass das Gesetz ?nur verlange, dass Huffington ?in Rufnähe eines bestehenden Konzepts von Unlauterkeit" kommen müsse. Dies berücksichtigend, kann ?[eine] Handlung bereits irreführend sein, wenn man vernünftigerweise annehmen darf, dass der Kläger deswegen anders gehandelt hat, als er es normalerweise getan hätte." Daher urteilt das Gericht, dass die Frage tatsächlich gestellt werden muss, ob Rubensteins und Stombers angebliche Unterlassung, Huffington über die Absicht des Fonds zu informieren, sich zu verschulden, eine unlautere und irreführende Praktik darstellt."
Drei Tage vor dem Zusammenbruch des Fonds zitierte das Wall Street Journal eine Aussage Rubensteins: ?Rückblickend war die Verschuldung übermäßig." Die Performance des Fonds brach ein, nachdem er 2008 von einer Herabstufung von strukturierten Wertpapieren, die mit Grundpfandrechten auf Wohnimmobilien besichert sind [Residential Mortgage-backed Securities], getroffen wurde. Huffington verlor dadurch seine gesamte Investition.
Das Gericht erklärte des Weiteren, dass ?es den Geschworenen obliege zu entscheiden, ob den Beklagten ?unlautere und irreführende Handlungen oder Praktiken" vorzuwerfen sind, da sie Huffington (angeblich) nicht über die Verwendung von und den Umfang der Verschuldung informierten" und die Geschworenen müssen ebenfalls entscheiden, ob die Überschuldung des Fonds nach anwendbaren Gesetzen eine unlautere und irreführende Handlung oder Praktik darstellt.
Wenn Huffington mit seiner Klage erfolgreich ist, kann er laut Gesetz Schadenersatz bis zur dreifachen Höhe sowie seine Anwaltskosten fordern.
Hintergrund
Der ehemalige Abgeordnete Michael Huffington (CA-22) traf David Rubenstein am 20. Oktober 2006 in Boston, und Rubenstein schlug vor, Huffington solle in den Fonds investieren. Am 19. Juli 2009 reichte Huffington Klage beim Suffolk County Superior Court, Boston MA, ein. Der Prozess wird gemäß dem Gesetz von Massachusetts über unlautere und irreführende Praktiken im Gericht in Delaware abgewickelt, da eine Bestimmung des Anlageinstruments vorsieht, dass alle Rechtsstreitigkeiten in Delaware verhandelt werden müssen. Es handelt sich um den Fall Huffington vs. TC Group, The Carlyle Group, Carlyle Capital Corporation, LTD., Carlyle Investment Management, LLC., und David M. Rubenstein. (C.A. No. N11C-01-030 JRJ CCLD)
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