Kommentar zu Wahlrecht
29.09.2011 – 22:01
Osnabrück (ots)
Fauler Kompromiss
Die politischen Lobeshymnen dieser Tage auf das Bundesverfassungsgericht klingen hohl, wenn die Parlamentarier das höchste Gericht gleichzeitig auf offener Bühne düpieren. Drei Jahre hatten die Richter der Politik eingeräumt, um einen kleinen Systemfehler im Wahlrecht für den Bundestag zu beheben. Es ist beschämend, dass die Parteien diese ohnehin großzügige Vorgabe ignoriert haben.
Noch schlimmer ist es aber, dass die schwarz-gelbe Koalition nun im Bundestag einen faulen Kompromiss für ein neues Wahlgesetz durchgedrückt hat. Union und FDP schielen dabei in erster Linie auf den eigenen Vorteil. Es geht ihnen zuerst darum, so wenig wie möglich am Status quo zu ändern, mit dem die Union zuletzt gut gefahren ist.
Die Opposition musste das auf die Barrikaden treiben. Sie mahnt zu Recht eine grundsätzliche Reform an, die schiefe Wahlergebnisse aufgrund von Überhangmandaten in Zukunft ausschließt. So bleibt beim Wähler der Eindruck zurück, es sei einmal mehr um Machterhalt, nicht um die Sache gegangen. Den Verdruss an der Berliner Politik wird deren leichtfertiger Umgang mit dem hohen demokratischen Gut des Wahlrechts nicht abbauen. Zumal das Hickhack mit dem Beschluss des Bundestages nicht beendet ist. Die Opposition will auch die neuen Vorschriften in Karlsruhe vorlegen. Sollte das Wahlgesetz dort ein zweites Mal durchfallen, wäre das ramponierte Ansehen des Parlaments vollends ruiniert.
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