EANS-Adhoc: GSW Immobilien AG beschließt Kapitalerhöhung
17.04.2012 – 22:43
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 17.04.2012 Berlin, 17. April 2012 - Der Vorstand der GSW Immobilien AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit mittelbaren Bezugsrechten für die Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von EUR 41.052.630 um EUR 9.473.684 auf EUR 50.526.314 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 9.473.684 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) erhöht werden. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2011 an voll dividendenberechtigt. Die neuen Aktien werden den Aktionären mit einem Bezugsverhältnis von 13:3 zu einem Bezugspreis von EUR 21,30 je neuer Aktie im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Die Aktionäre können damit für je 13 bestehende Aktien der GSW Immobilien AG 3 neue Aktien erwerben. Die Bezugsfrist soll, vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des gebilligten Prospekts, voraussichtlich am 19. April 2012 beginnen und am 2. Mai 2012 enden. Nicht bezogene Aktien sollen direkt nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung platziert werden. Die Bezugsrechte (ISIN DE000GSW1129 / WKN GSW112) für die neuen Aktien sollen, vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, in der Zeit vom 19. April 2012 bis einschließlich 27. April 2012 im regulierten Markt (XETRA Frankfurt Specialist) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Alle von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien sollen ab dem 19. April 2012 "ex Bezugsrecht" notiert werden. Die neuen Aktien werden voraussichtlich am 3. Mai 2012 in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse und die bestehende Notierung im regulierten Markt der Börse Berlin einbezogen. Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös von rund EUR 201,8 Mio. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös des Angebots von EUR 190,3 Mio. für künftige Zukäufe und zur Optimierung ihrer strategischen und finanziellen Flexibilität zu verwenden. Die Gesellschaft hat sich für einen Zeitraum von sechs Monaten, der Vorstand der Gesellschaft und das Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft Herr Dr. Jochen Scharpe haben sich für einen Zeitraum von drei Monaten nach Notierungsaufnahme vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen zur Einhaltung von Marktschutzvereinbarungen bzw. Veräußerungsbeschränkungen (Lock-Up) verpflichtet. Für den Beginn der Bezugsfrist am 19. April 2012 und alle Folgedaten wird angenommen, dass die Veröffentlichung des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger am 18. April 2012 erfolgt. Sollte diese Veröffentlichung erst am 19. April 2012 möglich sein, beginnt die Bezugsfrist am 20. April 2012 und verschieben sich alle Folgedaten um einen Tag nach hinten. Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung bzw. ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet bzw. fand keine Registrierung des Angebots oder des Verkaufs der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere. Diese Bekanntmachung stellt keinen Prospekt dar. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere erstellten, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten und veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen. Der Wertpapierprospekt wird nach seiner Veröffentlichung bei der GSW Immobilien AG, Charlottenstr. 4, 10969 Berlin oder auf der Webseite der GSW Immobilien AG (www.gsw.de) kostenfrei erhältlich sein. Rückfragehinweis: Sebastian Jacob Tel.: +49 30 2534 1882 Fax: +49 30 2534 233 1960 E-Mail: ir@gsw.de Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: GSW Immobilien AG Charlottenstr. 4 D-10969 Berlin Telefon: +49 30 68 99 99 0 FAX: +49 30 68 99 99 999 Email: kundenservice@gsw.de WWW: http://www.gsw.de Branche: Immobilien ISIN: DE000GSW1111 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch