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Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz

Kantone in ihrer Haltung bestätigt - "Texas Hold'em"- Pokerspiele sind Glücksspiele und nicht Geschicklichkeitsspiele

02.06.2010 – 09:11

Liestal (ots)

Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und
Lotteriegesetz (FDKL) ist erfreut über den Entscheid des 
Bundesgerichts betr. Pokerturniere. Die "Texas Hold'em"- Pokerspiele 
wurden von der Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) im Dezember 2007 
als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert. Die Kantone sind für die 
Geschicklichkeitsspiele zuständig, wurden jedoch von der ESBK in den 
Entscheidprozess nicht einbezogen. Zur Erarbeitung der gesetzlichen 
Grundlagen für die effiziente Überwachung der Spiele blieb den 
Kantonen keine Zeit. Die Kantone haben beim Bundesverwaltungsgericht 
Beschwerde eingereicht. Dieses hat in einem äusserst knappen 
Entscheid die ESBK gestützt. Daraufhin haben die Kantone gemeinsame 
gesetzliche Grundlagen für Geschicklichkeitsspiele um Geld erarbeitet
und diese eben für die Vernehmlassung freigegeben.
Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass nur konzessionierte 
Spielbanken öffentlich und gewerblich sogenannte "Texas 
Hold'em"-Pokerturniere anbieten dürfen. Pokerturniere gelten damit 
als Glücksspiele und alle bisher von Dritten veranstalteten 
Pokerturniere müssen eingestellt werden. Die Kantone werden nun 
prüfen, ob sie das Konkordat für Geschicklichkeitsspiele um Geld 
dennoch realisieren wollen. Von der ESBK erwarten die Kantone, dass 
sie nun hier ihre Verantwortung wahrnimmt und gegen Widerhandlungen 
konsequent vorgeht.

Kontakt:

Sabine Pegoraro, Präsidentin FDKL
Tel.: +41/61/552'57'07

Manuel Richard, Leiter Arbeitsgruppe Poker
Tel.: +41/31/313'13'04

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