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GastroZürich

Für Gastronomen unzumutbare Verweigerung einer Übergangsfrist beim Nichtraucherschutz

07.01.2010 – 11:45

Zürich (ots)

GastroZürich hat vom Ausschluss einer
Übergangsfrist zur Errichtung von Fumoirs in den Verordnungen des 
Bundes und des Kantons Zürich mit grossem Befremden Kenntnis 
genommen.
Überhaupt kein Verständnis haben die Gastronomen dafür, dass ab 
dem 1. Mai 2010 das Gesetz betreffend Passivrauchen ohne 
Übergangsfrist eingeführt wird. Es ist ein Skandal, dass den Wirten 
hier nicht eine vernünftige Übergangslösung angeboten wird. Die 
Verordnung des Kantons Zürich wurde am 7. Januar 2010 bekannt und am 
1. Mai 2010 tritt das Gesetz in Kraft. In nicht einmal 4 Monaten 
lässt sich beim besten Willen kein Fumoir baulich realisieren. 
Betriebe, welche im vergangenen Sommer die Baubewilligung zur 
Errichtung eines Fumoirs bei der Stadt Zürich eingegeben haben, 
warten noch heute auf die entsprechende Bewilligung. Die Stadt Zürich
war nicht in der Lage, eine Baubewilligung zu erteilen, da die 
entsprechenden Ausführungsbestimmungen resp. die entsprechende 
Verordnung nicht vorhanden war. Dies stösst auf völliges 
Unverständnis bei den Gastronomen und GastroZürich appelliert deshalb
an die Behörden in den Gemeinden, eine faktische Übergangsregelung 
bei der Errichtung von Fumoirs zuzulassen. In weniger als 4 Monaten 
ist es für gewisse Betriebe schlicht unmöglich, ein Fumoir zu 
realisieren. Die Gastronomen sind nicht bereit, die Folgen der 
Lethargie der Behörden beim Erlass der Verordnung zu tragen.

Kontakt:

Präsident von GastroZürich
Herr KR Ernst Bachmann
Tel.: +41/44/482'11'45
Mobile: +41/79/664'93'18

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