Generelle Lohnerhöhung für Lidl Mitarbeitende
05.02.2020 – 08:30
Weinfelden (ots)
Nach den Lohngesprächen mit den Sozialpartnern Syna und dem Kaufmännischen Verband Schweiz erhöht Lidl Schweiz die Gesamtlohnsumme um 1 Prozent. Wegweisend ist die generelle Lohnerhöhung in Höhe von 0.45 Prozent, 0.55 Prozent werden für individuelle und strukturelle Erhöhungen eingesetzt.
Im Rahmen der jährlichen Gespräche haben Lidl Schweiz und die Sozialpartner Syna und der Kaufmännische Verband Schweiz eine Erhöhung der Lohnsumme um 1 Prozent ab März 2020 festgelegt. Die generelle Erhöhung von 0.45 Prozent trägt dazu bei, den durch Inflation und Erhöhung der Sozialabgaben entstehenden Verlust der Kaufkraft der Mitarbeitenden vorzubeugen. Einzig Neueintritte der Monate Januar und Februar, langzeitabwesende Mitarbeitende sowie Führungskräfte in der Endstufe sind von der generellen Erhöhung ausgenommen. Des Weiteren werden für individuelle und strukturelle Erhöhungen gemäss Lohnsystem 0.55 Prozent eingesetzt.
«Es ist uns ein Anliegen, die Kaufkraft unserer Mitarbeitenden langfristig zu erhalten und damit einmal mehr zu zeigen, dass wir ein verlässlicher und fortschrittlicher Arbeitgeber sind.» so Marco Monego, Chief Human Resources Officer von Lidl Schweiz.
Die Sozialpartner zeigen sich mit dem Verlauf der Gespräche sehr zufrieden. «Der Kaufmännische Verband begrüsst die teilgenerelle Lohnerhöhung sehr, da sie zum Erhalt der Kaufkraft beiträgt. Lidl geht damit auf ein zentrales Anliegen der Arbeitnehmerseite ein und setzt ein wichtiges Signal für die ganze Branche.» so Xenia Wassihun, Fachverantwortliche Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband. Marco Geu, Zentralsekretär Detailhandel bei der Syna sagt dazu: «Als einziger Schweizer Detailhändler gewährt Lidl für 2020 eine teilgenerelle Lohnerhöhung. Das ist mustergültig! Zusammen mit dem besten GAV der Branche ist Lidl damit gut gerüstet für ein weiteres erfolgreiches Jahr für die Mitarbeitenden und das Unternehmen.» Der seit 2011 bestehende Lidl-Gesamtarbeitsvertrag (Lidl-GAV) wird per 01.03.2020 mit nochmals verbesserten Anstellungsbedingungen erneuert und um vier Jahre verlängert.
Der GAV garantiert Mindestlöhne von 4'100 Franken (x13 Monatslöhne) für ungelernte Mitarbeitende resp. 4'200 Franken für 2-jährig und 4'350 Franken für 3-jährig gelernte Mitarbeitende (die Angaben beziehen sich auf ein 100% Pensum, bei niedrigerem Pensum im Verhältnis zum Anstellungsgrad). Erstmalig wurden auch die Mindestlöhne für Lernende und Praktikanten im Gesamtarbeitsvertrag mit aufgenommen. Zudem bietet der Lidl-GAV attraktive Anstellungsbedingungen wie eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und sehr gute Sozialleistungen wie beispielsweise den 18-wöchigen Mutterschaftsurlaub bei 100% Lohnfortzahlung, einen 4-wöchigen Vaterschaftsurlaub oder den vollständigen Verzicht auf den Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge.
Kontakt:
Kontakt Lidl Schweiz:
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Leiterin Unternehmenskommunikation
Tel.: 071 627 82 00
E-Mail: media@lidl.ch
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Kontakt SYNA - die Gewerkschaft:
Marco Geu
Zentralsekretär Detailhandel
Tel.: 044 279 71 13
E-Mail: marco.geu@syna.ch
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Kontakt Kaufmännischer Verband:
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Communications Manager
Tel.: 044 283 45 69
E-Mail: claudia.agnolazza@kfmv.ch
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