Ohne-Grund-Freibeträge, Kommentar zu Amazon von Detlef Fechtner
07.10.2014 – 20:55
Frankfurt (ots)
EU-Kommissar Joaquín Almunia hat es zuletzt eilig gehabt, als er Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Steuerbehörden wegen des Verdachts unlauterer Beihilfen prüfen ließ. Der Spanier musste sich aus vier Gründen sputen. Erstens läuft seine Amtszeit aus. Zweitens geht bald eine neue EU-Kommission an den Start. Deren Präsident Jean-Claude Juncker und seine rechte Hand Frans Timmermans kommen aus Luxemburg und den Niederlanden, also aus Ländern, die in der Vergangenheit besonders großzügig mit Firmen umgegangen sind - und deren Ehrgeiz in Sachen Kampf gegen aggressive Steuervermeidung womöglich nicht ausgeprägt ist. Dass, drittens, dieses Thema Schwung aufgenommen hat, dafür sorgen gerade G20 und OECD. Dies wird aber nicht lange so bleiben, daher muss sich, wer das Momentum nutzen möchte, eilen. Viertens verlieren die Deutschen und andere EU-Länder, die ihre Steuererträge ins EU-Ausland abfließen sehen, die Geduld. Für einen EU-Kommissar, der nationalen Alleingängen vorbeugen möchte, ein Grund mehr, sich ins Zeug zu legen.
Die Absicht ist klar. Die EU-Kommission will nicht länger hinnehmen, dass sich Konzerne auf immer offensivere Weise der Zahlung von Steuern entziehen, indem sie Beträge zwischen Konzerneinheiten hin und her buchen - und diese Transaktionen so geschickt verrechnen, dass letztlich nur sehr geringe Summen an den Fiskus fließen. Und da nun einmal die Eingreifmöglichkeiten Brüssels in der Steuerpolitik arg beschränkt sind, bleibt nur der Umweg über das Wettbewerbsrecht, um denen Feuer zu machen, die Unternehmen unanständig attraktive Angebote machen.
Der Nachteil dieser Strategie: Sie ist mühsam, kleinteilig und steuerpolitisch unsystematisch, weil sie nur auf einzelne Firmen zielt. Und sie ist gefährlich, weil der Nachweis der selektiven Bevorzugung erst einmal gerichtsfest geführt werden muss.
Trotzdem hat Almunia recht, diesen Weg einzuschlagen. Denn das Risiko, dass Amazon, Apple & Co. alle Vorwürfe der EU-Beamten gegen ihre steuerlichen Vorabsprachen mit Luxemburgern und Iren entkräften können, ist überschaubar. Zu abenteuerlich sind die krummen Deals, bei denen dreist und ohne nachvollziehbaren Anlass Milliardensummen von der Steuer verschont wurden. Wer solcherlei Grundfreibeträge - oder besser gesagt: Ohne-Grund-Freibeträge - gewährt, der darf sich nicht wundern, dass um Steuereinnahmen geprellte EU-Nachbarn sauer werden - und der EU-Wettbewerbskommissar aktiv wird.
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